Gesamthypothek — Ge|sạmt|hy|po|thek 〈f. 20〉 auf mehreren Grundstücken zusammen ruhende Hypothek … Universal-Lexikon
Gesamthypothek — ⇡ Hypothek auf mehreren Grundstücken, von denen jedes für die ganze Forderung haftet. Der Gläubiger kann nach Belieben Befriedigung aus jedem Grundstück suchen (§ 1132 BGB) … Lexikon der Economics
Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Korreālhypothek — Korreālhypothek, soviel wie Gesamthypothek (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mitbelastung — liegt vor, wenn mehrere Grundstücke mit einem Recht (Grundschuld, Hypothek) belastet werden. In einem solchen Fall ist auf dem Blatte jedes Grundstücks die M. der übrigen und ihr Erlöschen von Amts wegen zu vermerken (§ 49 der Grundbuchordnung).… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Solidarhypothek — Solidarhypothek, soviel wie Gesamthypothek (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verbandshypothek — Verbandshypothek. soviel wie Gesamthypothek (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Korreal — Korreāl (lat.), auf Mitschuld beruhend. Korrealhypothek (Gesamthypothek), eine Hypothek, die für dieselbe Forderung an mehrern Grundstücken besteht. Korrealobligation (Korrealverbindlichkeit), das Rechtsverhältnis, nach welchem eine Leistung… … Kleines Konversations-Lexikon
Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch … Universal-Lexikon