Gerichtszeit

Gerichtszeit

Gerichtszeit ist die Zeit, in der die Gerichte tätig sind. Sie wird in Geschäftsjahren, die nicht immer mit den Kalenderjahren zusammenfallen und auch Gerichtsjahre genannt werden, eingeteilt. Soweit die Tätigkeit einzelner Gerichte nur in gewissen Zeitabschnitten stattfindet, wie die der Schöffengerichte und der Schwurgerichte, bestehen für sie besonders angeordnete Zeiten innerhalb des Geschäftsjahres: für die Schöffengerichte die ordentlichen und die außerordentlichen Sitzungstage (s. Gerichtstag), für die Schwurgerichte die ordentlichen und die außerordentlichen Sitzungsperioden. Diese Gerichtszeiten können der Gerichtstätigkeit teilweise wieder entzogen sein durch Gesetzesbestimmungen, nach denen die Vornahme von Prozeßhandlungen zu bestimmten Tageszeiten, oder an bestimmten Tagen, oder während bestimmter größerer Zeitabschnitte verboten ist. Als solche verbotene Zeiten kommen, abgesehen von der Nachtzeit, in Betracht die Sonn- und Feiertage sowie die Gerichtsferien (s.d.). Von »gebotenen Zeiten« spricht man, soweit es sich um Fristen (s.d.) und Termine (s.d.) handelt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Frühe Gerichtszeit — (rechte Gerichtsfrühe), ehedem besonders in den sächsischen Ländern Formel in Gerichtsvorladungen, durch die dem Vorgeladenen angezeigt ward, daß er sich zu der gesetzlich oder herkömmlich für Termine bestimmten Tageszeit pünktlich einzufinden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Wilhelm Brauneder — Wilhelm Brauneder, auch: Willi Brauneder;[1] (* 8. Jänner 1943 in Mödling) ist ein österreichischer Jurist und war von 1980 bis 2011 Ordentlicher Universitätsprofessor. Er war in den Jahren 1987 bis 1989 Dekan der Rechtswissenschaftlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Willi Brauneder — Wilhelm Brauneder (* 8. Jänner 1943 in Mödling) ist ein Jurist und seit 1980 Ordentlicher Universitätsprofessor. Er war in den Jahren 1987 bis 1989 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. 1996 bis 1999 war er Dritter… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechte Gerichtsfrühe — Rechte Gerichtsfrühe, so v.w. Frühe Gerichtszeit …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Termin — (v. lat. Terminus, 1) ein gewisser Zeitraum, innerhalb dessen ein rechtliches Geschäft den Rechten gemäß vorgenommen werden muß, so v.w. Frist, Dilation (s.d.); 2) (Tagfahrt, Diät, Dingemahl, genächter Tag, wo dergleichen durch Commissarien aus… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Basilĭca [1] — Basilĭca (v. gr.), 1) ursprünglich die öffentliche oblonge Halle (Basileios Stoa, Halle des Archon Basileus) in Athen (s.d., a. Geogr.), wo Gericht gesprochen wurde. Durch 2 zu beiden Seiten im rechten Winkel anstoßende bedeckte Säulengänge für… …   Pierer's Universal-Lexikon

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