Frühe Gerichtszeit — (Rechte Gerichtsfrühe), die Tageszeit von früh 9 od. 10 Uhr an, wo sich das Gericht versammelt; die Verweisung darauf wird als stehende Formel, namentlich in den sächsischen Landen, den Gerichtsvorladungen einverleibt, um anzudeuten, daß sich der … Pierer's Universal-Lexikon
Rechte Gerichtsfrühe — Rechte Gerichtsfrühe, so v.w. Frühe Gerichtszeit … Pierer's Universal-Lexikon
Gerichtsgebrauch — (Usus fori), die rechtlichen Grundsätze, welche bei einem Gerichte oder den Gerichten eines Landes, einer Provinz etc., ohne daß sie gesetzlich vorgeschrieben wären, nach langer Übung gleichförmig beobachtet werden. Man unterscheidet einen… … Pierer's Universal-Lexikon
Gerichtsfrühe, rechte — Gerichtsfrühe, rechte, s. Frühe Gerichtszeit … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rechte Gerichtsfrühe — Rechte Gerichtsfrühe, s. Frühe Gerichtszeit … Meyers Großes Konversations-Lexikon