Frühe Gerichtszeit

Frühe Gerichtszeit

Frühe Gerichtszeit (rechte Gerichtsfrühe), ehedem besonders in den sächsischen Ländern Formel in Gerichtsvorladungen, durch die dem Vorgeladenen angezeigt ward, daß er sich zu der gesetzlich oder herkömmlich für Termine bestimmten Tageszeit pünktlich einzufinden habe.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Frühe Gerichtszeit — (Rechte Gerichtsfrühe), die Tageszeit von früh 9 od. 10 Uhr an, wo sich das Gericht versammelt; die Verweisung darauf wird als stehende Formel, namentlich in den sächsischen Landen, den Gerichtsvorladungen einverleibt, um anzudeuten, daß sich der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechte Gerichtsfrühe — Rechte Gerichtsfrühe, so v.w. Frühe Gerichtszeit …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsgebrauch — (Usus fori), die rechtlichen Grundsätze, welche bei einem Gerichte oder den Gerichten eines Landes, einer Provinz etc., ohne daß sie gesetzlich vorgeschrieben wären, nach langer Übung gleichförmig beobachtet werden. Man unterscheidet einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsfrühe, rechte — Gerichtsfrühe, rechte, s. Frühe Gerichtszeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechte Gerichtsfrühe — Rechte Gerichtsfrühe, s. Frühe Gerichtszeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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