Futterdiebstahl

Futterdiebstahl

Futterdiebstahl, s. Diebstahl.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Antragsdelikt — (Antragsverbrechen), eine strafbare Handlung, deren strafrechtliche Verfolgung nur auf ausdrücklichen Antrag des Verletzten oder seines gesetzlichen Vertreters eintritt. Nach heutiger Rechtsanschauung hat nämlich der Staat als Träger und Schirmer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Diebstahl — (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueignen. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist 1) ein D. nur möglich an einer Sache, d. h. an einem körperlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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