Alternatīvobligation

Alternatīvobligation

Alternatīvobligation (Wahlschuld), ein Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, daß nur die eine oder die andre zu bewirken ist. Das Wahlrecht steht mangels abweichender Vereinbarung dem Schuldner zu (Bürgerliches Gesetzbuch § 262). Mit der A. ist nicht zu verwechseln die sogen. facultas alternativa, d.h. wahlweise Leistungsbefugnis, wo nur eine Leistung geschuldet wird, der Schuldner sich aber durch eine andre Leistung befreien kann. Vgl. auch Wahlrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Alternativobligation — Alternativ|obligation,   Wahlschuld …   Universal-Lexikon

  • Alternativobligation — Al|ter|na|tiv|ob|li|ga|ti|on* die; , en: Wahlschuld, Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen derart geschuldet werden, dass nur eine von ihnen erbracht zu werden braucht …   Das große Fremdwörterbuch

  • Alternatīva facultas — Alternatīva facultas, s. Alternativobligation …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Variationsrecht — (lat. Ius variandi), das Recht, eine getroffene Wahl zu ändern und eine andre zu treffen. Solches V. hat z. B. der wahlberechtigte Schuldner einer Alternativobligation (s. d.) bis zur Vollstreckung des ihn verurteilenden Urteils. Nach dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahlrecht — Wahlrecht, im subjektiven Sinne das Recht, an den Wahlen zur Volks und Gemeindevertretung und zu ähnlichen Körperschaften teilzunehmen. Man unterscheidet auch aktives W. (Wahlfähigkeit, Berechtigung), das Recht, zu wählen, und passives W.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahlschuld — Wahlschuld, s. Alternativobligation …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahlschuld — ↑Alternativobligation …   Das große Fremdwörterbuch

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