- Feuerleitern
Feuerleitern, Leitern, die bei Bekämpfung von Schadenfeuern zur Besteigung von Hausdächern und Stockwerken dienen. Die ältesten F. waren ungemein schwerfällig, hatten drei Holme, so daß zwei Mann nebeneinanderstehen konnten, am untern Ende eiserne Spitzen oder Spitzkappen, und um sie ausrichten zu können, oben an den Holmen kleine Rollen oder Rädchen. Der Wagner Birner in München erfand 1761 eine Schubleiter, bei der zwei gleich breite und gleich lange Leitern auseinander lagen und durch eiserne Hülsen verbunden waren; der Stand dieser Doppelleiter war durch rückwärtige Unterstützungsstangen gesichert.
Die Verlängerung geschah durch Emporschieben der obern Leiter auf entsprechende Höhe, worauf durch einen einfachen Haken die obere Leiter an der untern festgehalten wurde. Auf gleichem Grundsatz beruhen die jetzt gebräuchlichen Schubleitern mit dem Unterschiede, daß die obere oder Verlängerungsleiter mittels eines Seiles (oder einer Kette) in die Höhe gezogen wird, das über eine Rolle am obersten Teil der untern, feststehenden Leiter läuft. Solche Schubleitern wurden anfänglich auf eignen Karren an den Brandplatz gefahren. Später verband man den Karren fest mit der Leiter und benutzte ihn als Hebel und Hebelstützpunkt beim Aufrichten der Leiter.
Da hierbei (bei zwei- und vierräderigen Leiterwagen) mehr oder minder mechanische oder maschinelle Vorrichtungen zu tunlichst rascher Ausrichtung und Verlängerung der Leitern Anwendung finden, nennt man derartige Leitern mechanische oder auch Maschinenleitern (s. Tafel »Feuerlöschgeräte«, Fig. 4 u. 8). Eine wesentliche Verbesserung erhielten die mechanischen Leitern 1878 durch Weinhart in München. Bei seinen Balanceleitern (Fig. 1) hängen die Schiebleitern verkehrt, d. h. mit dem Vorderteile nach unten, unter der Radachse und besitzen auf ihrem Fußteile ein entsprechendes Gewicht, das gerade groß genug ist, um die Leiter im Gleichgewicht zu halten. Es bedarf nur ganz geringer Nachhilfe (durch einen einzigen Mann), um dann mit Anziehen an den Stützstangen das Gewicht nach unten zu schlagen und die Leiter auszurichten. Pneumatische oder Luftdruckleitern nach dem System Polster-Schapler (Fig. 2) bestehen aus einem vierräderigen, für Pferdebespannung eingerichteten Wagen mit eisernem Untergestell. Auf diesem befindet sich ein stehender Kessel, der mit (bis zu 10 Atmosphären) komprimierter Luft gefüllt ist. Die komprimierte Luft strömt beim Öffnen eines Hahnes in den Hebezylinder und treibt dadurch nicht allein die horizontal liegende Leiter in senkrechte oder schräge Stellung, sondern auch ein teleskopartiges Röhrensystem auseinander, an dem die eisernen Leitern befestigt sind (Teleskopleiter). Eine Brems- und Sperrvorrichtung ermöglicht Festhaltung der Leitern in gewünschter Höhe. Magirus in Ulm hat eine ähnliche, ganz aus Holz gefertigte Leiter hergestellt, die billiger und leichter ist und, sofern der Luftmechanismus Störungen erleiden sollte, sich auf gewöhnlichem Wege verlängern und verkürzen läßt. Da sich diese Leiter kulissenartig ineinander schiebt, wird sie auch Kulissenleiter genannt. An weitern F. sind zu nennen: die Anstelleitern, gewöhnliche einfache, aber eigens für Feuerwehrzwecke gefertigte Leitern.
Ohne rückwärtige Stützstangen sind sie 6–8 m, mit rückwärtigen Stützstangen bis 11 m lang, können aber auch noch mit einer Aufsteckleiter versehen werden, d. h. mit einer 2–2,5 m hohen kleinen Leiter, die unten Eisenblechhülsen besitzt, die in die Enden der Hauptleiterholme eingesteckt u. dort befestigt werden. Einsteckleitern sind kurze, 2–2,5 m lange Leitern, die durch Ineinanderstecken (meist 4, höchstens 5 einzelne Stücke) eine Gesamtleiter von 10–12 m Höhe bilden. Des leichtern Transports wegen sind die einzelnen Leiterstücke in diesem kurzen Ausmaße hergestellt. Klappleitern entsprangen auch dem Bedürfnis, längere Leitern durch Übereinanderlegen und dadurch entstandene Verkürzung leichter transportierbar zu machen. Sie bestehen aus zwei gleichlangen Leiterstücken, die miteinander durch Scharniere verbunden sind. Im Bedarfsfalle wird die Leiter auf den Boden gelegt, die obere Leiter im Scharnier aufgeschlagen, durch zwei Riegel an die untere Leiter befestigt und bildet dann eine 12–16 m lange Anstelleiter. Haken- oder Hängeleitern (s. Tafel »Feuerlöschgeräte«, Fig. 5), schon 1783 erwähnt, haben zwei, bisweilen nur einen Holm, durch den die Sprossen hindurchgesteckt sind. Am obern Teil (Kopf) haben die Hakenleitern einen starken, mit Sägezähnen versehenen Haken, der in ein Fenster eingehängt wird, worauf der Steiger hinaufsteigt, sich mit seinem am Gurt befestigten Karabinerhaken in eine Sprosse einhängt, um beide Hände freizubekommen, und sich dann von unten eine weitere Hängeleiter reichen läßt, die er in das Fenster des nächsthöhern Stockwerkes einhängt, und so fort, bis er im obersten Stockwerk angelangt ist. Um mittels dieser Hakenleitern auf das Dach eines Hauses gelangen zu können, bedarf der Steiger noch eines Gesims-, Sim s- oder Steigebockes (Fig. 3), d. h. eines kranartigen Gestelles, das in ein Fenster des obersten Stockwerkes eingehängt, und auf das die über die Dachtraufe hinausragende Gesimsleiter aufgestellt wird. Auf dem Dache selbst verwendet man, um zum First hinan zu gelangen, Dachleitern; diese sind schwache, dünne Leitern, die auf das Dach gelegt, mittels eiserner Hülsen ineinandergesteckt und durch S-förmige Dachhaken an den Dachlatten festgehalten werden. Bei Blech-, Schiefer-, Dachpappen- u. dgl. Dächern verwendet man hierzu Nothaken, starke eiserne, unten spitze und mit Widerhaken versehene, oben in rechtem Winkel abgebogene Stifte, die in das Dach eingeschlagen werden, um die Dachleitern darauf zu stützen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.