- Felddienstordnung
Felddienstordnung. Die F. vom 1. Jan. 1900 regelt die Tätigkeit der Truppen im Feld und enthält die Bestimmungen über die größern Truppenübungen im Frieden. Die F. faßt zweckmäßige Anordnungen für Marschieren, Melden, Vorpostendienst, Mannszucht etc. scharf ins Auge und stellt überall Selbständigkeit und Verantwortlichkeit der Führer in den Vordergrund. Die neue Organisation der Feldartillerie, ihre Bewaffnung mit Schnellfeuerkanonen und Feldhaubitzen sowie die Zuteilung einer schweren Artillerie beim Feldheere machten Änderungen nötig, die wieder eine Rückwirkung auf die Bestimmungen über Marsch, Einrichtung zum Biwak, Munitionsersatz etc. äußerten. Besonders kommt dies zum Ausdruck in der »Kriegsgliederung« (früher Ordre de bataille), nachdem die Korpsartillerie fortgefallen ist und jede Division eine Feldartilleriebrigade erhalten hat, aus welcher der Korpskommandeur nach Umständen eine Korpsartillerie auszuscheiden hat. Demgemäß ist auch die Kriegsgliederung eine andre geworden. Dem Armeekorps, das aus 2–3 Divisionen besteht, sind jetzt nur eine Korps-Telegraphenabteilung, Munitionskolonnen und Trains zugeteilt. Unter Umständen sollen auch schwere Artillerie des Feldheeres und ein zweites Pionierbataillon hinzutreten. Diese Artillerie besteht aus Haubitzen und Mörsern, und zwar enthält das Haubitzbataillon vier, das Mörserbataillon zwei Batterien. Inzwischen hat die Fußartillerie die 10 cm-Kanone, die ebenfalls zur Einstellung in schwere Batterien des Feldheeres geeignet ist, erhalten. Einer Infanteriedivision, die 2–3 Brigaden und unter Umständen ein Jägerbataillon stark ist, werden Divisionskavallerie, eine Feldartilleriebrigade nebst leichten Munitionskolonnen, eine Feldpionierkompagnie, ein Divisionsbrückentrain und 1–2 Sanitätskompagnien zugeteilt. Eine Kavalleriedivision besteht nach der F. gewöhnlich aus 3 Kavalleriebrigaden, einer Abteilung reitender Artillerie und einer Pionierabteilung. Von den neuesten Kriegsmitteln, wie: Lichtfernsprecher und Signalapparate (Heliograph u. Semaphoren), Luftschiffe, Selbstfahrern etc., wird in der F. nur gesagt, daß sie gute Dienste leisten können. Die Radfahrer werden im Dienste die Meldereiter z. T. oder vollständig ersetzen können überall, wo ihnen gute Straßen zur Verfügung stehen. Vgl. Immanuel, Einführung in die F. (Berl. 1900); Hoppenstedt, Offizierfelddienstübungen in Beispielen auf kriegsgeschichtlicher Grundlage (2. Aufl., das. 1902).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.