Eventuelle Anschließung

Eventuelle Anschließung

Eventuelle Anschließung heißt die Anschließung (s.d.), die nur bedingungsweise oder für einen bestimmten, noch nicht eingetretenen Fall erfolgt. Eine solche e. A. gilt nach der deutschen Zivilprozeßordnung als zulässig, obgleich die bedingte oder eventuelle Erhebung einer Klage oder einer derartigen Einlegung unstatthaft ist, weil es eine bedingte Rechtshängigkeit (s.d.) nicht gibt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Spanischer Erbfolgekrieg — (Spanischer Succesionskrieg). 1) Veranlassung zu dem Kriege. Nach dem Ruswijker Frieden (20. Sept. 1697, s.u. Frankreich S. 559) stand der Mannsstamm der spanischen Zweigs vom Hanse Habsburg auf dein Erlöschen, denn König Karl II. hatte keine… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”