- Erdrosselung
Erdrosselung (Strangulatio), durch ein den Hals gewaltsam einschnüren des Werkzeug herbeigeführter Erstickungstod, der meist auf Mord deutet. Selbstmord durch E. ist schwierig, da der Selbstmörder beim Eintritt der Bewußtlosigkeit erschlafft und dadurch die Umschnürung lockert. An und in der Leiche des Erdrosselten werden ähnliche Veränderungen angetroffen wie beim Erhängungstod (s. Erhängen). Am Hals zeigt sich eine Strangrinne, wenn ein verhältnismäßig harter Körper (z. B. ein Hanfstrick) sehr fest um den Hals zusammengeschnürt wurde und einige Zeit lang nach erfolgtem Tode noch am Hals des Erdrosselten verblieb. Die Strangrinne kann dagegen fehlen, wenn das Strangulationswerkzeug sofort nach bewirktem Tode vom Hals wieder entfernt wurde, oder wenn ein weicher Gegenstand (seidenes Tuch, Windeln bei Neugebornen) als Strangulationswerkzeug diente; in der Regel liegt beim Erhängten die Strangrinne in der Gegend des Zungenbeins, beim Erdrosselten etwa in der Mitte des Halses, doch sind Irrtümer leicht möglich. Am Leichnam der Erdrosselten sind ferner in der Regel Spuren eines dem Tode vorausgegangenen Kampfes oder die Spuren der am Hals eingedrückten Fingernägel des Mörders zu sehen, auch finden sich wohl in den Händen des Toten dem Mörder ausgerissene Haare oder abgerissene Kleiderfetzen etc., wodurch die E. als solche erkannt und eine andre Todesart, namentlich die durch Erhängen, ausgeschlossen werden kann. Nicht selten werden Erdrosselte nachträglich vom Mörder aufgehängt, um Selbstmord vorzutäuschen; der Tatbestand wird dann durch die Auffindung zweier Strangmarken klargestellt. Trifft man einen Erdrosselten, der noch nicht völlig erkaltet ist, so sind sofort Wiederbelebungsversuche, zuerst durch Anstellung der künstlichen Atmung (vgl. Unfall), einzuleiten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.