Erbvergleich
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Erbvergleich — Erbvergleich, die vertragsmäßige Vereinigung mehrerer Erben über die Vertheilung eines auf sie vererbten Nachlasses unter Beilegung der darüber etwa zwischen ihnen entstandenen Streitigkeiten. Wird der E. schriftlich errichtet, so erhält er wohl… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbvergleich, der — Der Êrbvergleich, des es, plur. die e, der Vergleich wegen einer Erbschaft; besonders eines regierenden Herren mit seinen abgefundenen Verwandten. Ingleichen, der endliche für sich und seine Erben geschlossene Vergleich in einer streitigen Sache; … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Erbvergleich — Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung Regelungen über das Schicksal des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen… … Deutsch Wikipedia
Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich — Deckblatt des Landesgrundgesetzliches Erbvergleiches … Deutsch Wikipedia
Hamburger Erbvergleich — Der Hamburger Vergleich (auch: Hamburger Erbvergleich) ist ein dynastischer Hausvertrag des Hauses Mecklenburg. Er wurde unter maßgeblichem Einfluss von Vertretern des Niedersächsischen Reichskreises am 8. März 1701 im neutralen Hamburg… … Deutsch Wikipedia
Geschichte Mecklenburgs — Mecklenburg ist eine Region in Deutschland mit langer Geschichte. Das Land Mecklenburg war bis 1918 ein Fürstentum und wurde mit nur zweijähriger Unterbrechung von seiner Eingliederung ins Heilige Römische Reich bis 1918 immer von demselben… … Deutsch Wikipedia
Mecklenburg — (hierzu Karte »Mecklenburg«), richtiger nach Etymologie und Aussprache Meklenburg, deutsches Territorium im ehemaligen niedersächs. Kreis, an der Ostsee, im übrigen von den preußischen Provinzen Pommern, Brandenburg, Hannover, Schleswig Holstein… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs — Amts und Regierungssitze der (Teil ) Großherzogtümer Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz (1908) Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung … Deutsch Wikipedia
LGGEV — Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 stellte die landesständische Verfassung des mecklenburgischen Staates dar. Er wurde gemäß der Festlegungen des Hamburger Vergleichs von Herzog Christian Ludwig II., dem Regenten des… … Deutsch Wikipedia
Christian Ludwig II. (Mecklenburg) — Christian Ludwig II (Georg Weissmann, 1731) Christian II. Ludwig, Herzog zu Mecklenburg [ Schwerin] (* 15. November 1683 in Grabow; † 30. Mai 1756 in Schwerin) war (regierender) Herzog zu Mecklenburg … Deutsch Wikipedia