Erbverbrüderung

Erbverbrüderung

Erbverbrüderung (Konfraternität, Pactum confraternitatis), besondere Art des Erbeinsetzungsvertrags, wodurch eine Familie von hohem Adel oder eine einzelne Linie einer solchen für den Fall ihres gänzlichen Aussterbens oder doch ihres Aussterbens im Mannesstamm einer andern Familie von hohem Adel oder ihrer Linie das Erbrecht (regelmäßig gegenseitig) zusichert. Die früher errichteten Erbverbrüderungen wurden bei Auflösung des Reiches (1806) als rechtsbeständig anerkannt, sofern sie nicht bereits in Wirksamkeit getreten waren. Soweit diese Verträge bezüglich die Staatssukzession betreffen, sind es Staatsverträge und unterliegen dem Verfassungsrecht der betreffenden Staaten. Die Möglichkeit von Erbverbrüderungen besteht auch jetzt noch für die deutschen souveränen Häuser (Art. 57 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch) und ist z. B. in der bayrischen Verfassungsurkunde ausdrücklich vorgesehen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erbverbrüderung — Erbverbrüderung,   Konfraternität, das durch einen Erbvertrag wechselseitig zugesicherte Erbrecht zweier oder mehrerer regierender Häuser für den Fall ihres Aussterbens. Die Erbverbrüderung war nur zwischen Familien des Hochadels möglich und… …   Universal-Lexikon

  • Erbverbrüderung — Erbverbrüderung, Vertrag, wodurch sich regierende Familien ein für den Fall des Aussterbens der einen eintretendes, gewöhnlich wechselseitiges Erbrecht zusichern …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbverbrüderung — Erbverbrüderung, Vertrag zwischen 2 oder mehren Familien, wodurch sich dieselben im Falle des Aussterbens gegenseitiges Erbrecht zusichern …   Herders Conversations-Lexikon

  • Erbverbrüderung — Als Erbeinung (auch Erbeinigung, Erbvertrag oder Erbverbrüderung) werden Vereinbarungen zwischen Hochadeligen oder Fürsten bezeichnet, bei der die beiden Vertragsparteien sich und ihre Nachkommen gegenseitig als Erben einsetzen, sollte die… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlesien [2] — Schlesien (Gesch.). I. Älteste Geschichte. S. wurde Anfangs von Germanen bewohnt, namentlich von Marsignern, Buriern, Lygiern; nach deren Wegzug in der Völkerwanderung drängten sich Slawen ein; als erste werden die Chrobaten genannt, dann im 6.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lauenburg [2] — Lauenburg (Gesch.). Das Land wurde früher von den Polaben bewohnt, kam dann an die Herzöge von Sachsen Welfischen Stammes, von denen Heinrich der Löwe um 1182 das Schloß L. erbaute; nach dessen Tode hatte das Land verschiedene Besitzer u. kam… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Brandenburg [1] — Brandenburg (m. Geogr. u. Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zum Entstehen der Markgrafen von Nordsachsen 930. Die Ebenen zwischen der Mittel Elbe u. Mittel Oder, die heutige Provinz.B., bewohnten bis zur Völkerwanderung wahrscheinlich Sueven.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hessen [4] — Hessen, Großherzogtum (hierzu die Karte »Hessen«), ein deutscher Bundesstaat, besteht aus zwei durch preußisches Gebiet getrennten Hauptteilen nebst elf kleinern Exklaven und liegt mit seinen Hauptteilen zwischen 7°51´ und 9°39´ östl. L. v. Gr.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 1. Schlesischer Krieg — Österreichischer Erbfolgekrieg (1740–1748) Europäischer Kriegsschauplatz: Mollwitz* Chotusitz* Dettingen Pfaffenhofen Fontenoy Hohenfriedberg** Soor** Hennersdorf** …   Deutsch Wikipedia

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