Einwendung

Einwendung

Einwendung, soviel wie Einrede (s. d.) im weitesten Sinne des Wortes, wird meistens von der E. des Beklagten gegen die Klage gebraucht. Aber auch der Kläger kann E. erheben. Die E., die er den Einreden des Beklagten entgegensetzt, nennt man auch Replik, die Erwiderung des Beklagten darauf Duplik. In diesem Sinne wird auch im Strafprozeß von einer Replik des Staatsanwalts gegenüber dem Verteidiger und von einer Duplik des letztern gesprochen. Früher sprach man wohl auch von der E. von Rechtsmitteln, statt von deren Einlegung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einwendung — Einwendung,die:⇨Einwand(1) Einwendung→Einwand …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Einwendung — Einwendung, 1) so v.w. Einrede; 2) E. eines Rechtsmittels, die zu den Acten gebrachte Erklärung einer Partei, daß sie gegen ein richterliches Urtheil, durch welches sie sich in ihren Rechten verletzt glaubt, ein Rechtsmittel, welches sie speciell …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einwendung — Einspruch; Rekurs; Ablehnung; Zurückweisung; Reklamation; Widerrede; Gegenstimme; Einwand; Veto; Widerspruch; Intervention (fachsprachli …   Universal-Lexikon

  • Einwendung — Einwendungen und Einreden sind im deutschen Zivilrecht materiell rechtliche Verteidigungsmittel eines Schuldners. Auch wenn alle Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen, können Einwendungen und Einreden bewirken, dass der Anspruch nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Einwendung, die — Die Einwendung, plur. die en. 1) Die Handlung des Einwendens, ohne Plural. Ohne alle Einwendung. 2) Der Gegengrund gegen des andern Willen selbst. Allerley Einwendungen dagegen vorbringen. Viele Einwendungen machen. S. auch Einwand …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Einwendung — Ein|wen|dung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Einwendung machen — beeinspruchen (österr.); Einspruch einlegen; einwenden; Einwand erheben; Einspruch erheben (gegen) …   Universal-Lexikon

  • Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten — Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) ist ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz in Deutschland, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die… …   Deutsch Wikipedia

  • ProstG — Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) ist ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz in Deutschland, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”