Eideszuschiebung

Eideszuschiebung

Eideszuschiebung, s. Eid.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Echtheit von Urkunden — ist deren Eigenschaft, nach der sie von ihrem angeblichen Aussteller auch wirklich herrühren. Die Echtheit einer Urkunde ist die erste Voraussetzung für ihre Verwertbarkeit als Beweismittel. Sie muß daher nötigenfalls selbst erst bewiesen werden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eid — 1. Aid ist ein end alles haders. – Gruter, III, 3; Henisch, 823; Petri, II, 85; Hebr. 6, 16; Simrock, 1897; Eisenhart, 554; Eiselein, 138; Lehmann, II, 33, 12; Schulze, 281; Pistor., IV, 5; Sprichwörterschatz, 1012; Hillebrand, 226; Graf, 470,… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Referent — Referent, 1) derjenige, welcher in einem Collegium od. einer anderen Versammlung über eine [911] Sache Bericht erstattet, meist unter Anfügung eines sich über das Referirte verbreitenden Gutachtens. Dem R. steht zuweilen ein Correferent zur Seite …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Glaubhaftmachung — heißt im neuern Prozeßrecht der in manchen Fällen zulässige und ausreichende Wahrscheinlichkeitsbeweis (Bescheinigung). Während sonst durch den »Beweis« (s. d.) die volle richterliche Überzeugung erbracht werden muß, genügt in gewissen Fällen die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leonhard — Leonhard, 1) Karl Cäsar von, Mineralog und Geolog, geb. 12. Sept. 1779 in Rumpenheim bei Hanau, gest. 23. Jan. 1862 in Heidelberg, studierte 1797–99 in Marburg und Göttingen Cameralia und Mineralogie, trat 1800 in Marburg als Assessor in den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Richterlicher Eid — heißt der Eid, den das Gericht auferlegt, ohne daß eine Eideszuschiebung vorhergegangen ist. Er bildet den Gegensatz zum zugeschobenen Eid (Haupteid, Schiedseid); früher wurde er auch notwendiger Eid, und wenn er dem Beklagten auferlegt wurde,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Delation — (lat.), Anzeige; in der Rechtssprache die Berufung zur Erbschaft. Eides D., im Zivilprozeß s.v.w. Eideszuschiebung. Delatōrisch, angeberisch, verräterisch, auch verleumderisch, fälschlich anzeigend …   Kleines Konversations-Lexikon

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