Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung heißt im neuern Prozeßrecht der in manchen Fällen zulässige und ausreichende Wahrscheinlichkeitsbeweis (Bescheinigung). Während sonst durch den »Beweis« (s. d.) die volle richterliche Überzeugung erbracht werden muß, genügt in gewissen Fällen die bloße G. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 294) kann sich derjenige, der eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, dazu aller Beweismittel, mit alleiniger Ausnahme der Eideszuschiebung, bedienen und auch zur Versicherung an Eidesstatt (s. Eid) zugelassen werden. Nach der deutschen Strafprozeßordnung ist die Beeidigung der aufgestellten Parteibehauptung nur, soweit es sich um die Verweigerung des Zeugnisses (§ 55) handelt, ein zulässiges Mittel der G.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Glaubhaftmachung — bedeutet im Zivilprozess ein herabgesetztes Beweismaß. Der Beweisführer muss nicht wie beim Beweis dem Richter die vollständige persönliche Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung verschaffen, sondern hat die Tatsache schon dann… …   Deutsch Wikipedia

  • Glaubhaftmachung — Glaub|haft|ma|chung 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 mindere Form der Beweisführung, für die eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit genügt * * * Glaubhaftmachung,   Prozessrecht: Form des Beweises, die einen geringeren Grad von Wahrscheinlichkeit …   Universal-Lexikon

  • Glaubhaftmachung — geringerer Grad der Beweisführung. Es genügt Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Im Zivilprozess nur ausnahmsweise zugelassen, z.B. bei ⇡ Arrest und ⇡ einstweiliger Verfügung. Zur G. dienen alle ⇡ Beweismittel sowie – im Gegensatz… …   Lexikon der Economics

  • Eidesstattliche Erklärung — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Eidesstattliche Versicherung — Die Versicherung an Eides Statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Offenbarungseid — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensverzeichnis — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherung an Eides Statt — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherung an Eides statt — Die Versicherung an Eides statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz „E.V.“ oder „EV“) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit… …   Deutsch Wikipedia

  • Marke (Recht) — Fiktive Bild /Wortmarke. (Das kleine „SM“ Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (service mark) handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Eine Marke oder …   Deutsch Wikipedia

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