Eheverlöbnis

Eheverlöbnis

Eheverlöbnis, s. Verlöbnis.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ahnen — (althochd. ano, mittelhochd. an), im engsten Sinne Großeltern, dann überhaupt Vorfahren. Der Beweis der A. (Ahnenprobe) war eine wichtige Institution des auf die Geburtsstände begründeten germanischen Rechts. Die aus nicht ebenbürtiger Ehe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verlöbnis — (Eheverlöbnis, Eheversprechen, Sponsalien), der Vertrag, durch den zwei Personen die zukünftige Eingehung der Ehe (s. d.) vereinbaren. Im Sprachgebrauch des mittelalterlichen kanonischen Rechts, der, allerdings in einem andern Verständnis, auch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sponsalien — Sponsalĭen (lat.), Eheverlöbnis; Vertrag, durch den die künftige Vollziehung einer Ehe zwischen zwei bestimmten Personen (Sponsa, Braut; Sponsus, Bräutigam) festgesetzt wird; sponsieren, um ein Mädchen werben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Familienrecht (Österreich) — Das Familienrecht Österreichs umfasst das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern (insbes. Kindschaftsrecht) und die Obsorge einer anderen Person. Basis der familienrechtlichen Bestimmungen Österreichs ist das Allgemeine Bürgerliche… …   Deutsch Wikipedia

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