Ehegatten
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Ehegatten — Ehegatten, die zur ehelichen Lebensgemeinschaft Berechtigten und Verpflichteten. Der Mann hat der Frau nach Maßgabe seiner Lebensstellung, seines Vermögens und seiner Erwerbsfähigkeit Unterhalt zu gewähren, die Frau dem Manne, wenn er außerstande … Kleines Konversations-Lexikon
Ehegatten — I. Rechtsgeschäfteeines E. bedürfen grundsätzlich nicht der Zustimmung des anderen E.; Ausnahmen bestehen nach ⇡ Ehelichem Güterrecht, v.a. bei Gütergemeinschaft. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verfügungsbeschränkungen nur… … Lexikon der Economics
Ehegatten-Splitting — Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten in Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Splittingtarif 1.1 Verfahren 1.2 Beispiele 1.3 Splitting und nachehelicher Unterhalt 1.4 Splitting… … Deutsch Wikipedia
Ehegatten-Arbeitsverhältnis — ⇡ Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen … Lexikon der Economics
Mitarbeit von Ehegatten und Kindern — Mit|arbeit von Ehegatten und Kindern, die im Verhältnis der Ehepartner zueinander in der ehelichen Lebensgemeinschaft wurzelnde Pflicht eines Ehegatten, im Beruf oder Erwerbsgeschäft des anderen Gatten mitzuarbeiten, soweit dies den Umständen… … Universal-Lexikon
Rentensplitting unter Ehegatten — seit 1.1.2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung unter den Voraussetzungen der §§ 120a–c SGB VI für Ehegatten eingeführte Möglichkeit, in der Ehezeit erworbene Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten gleichmäßig aufzuteilen. Hiermit soll… … Lexikon der Economics
Bösliche Verlassung der Ehegatten — (Rechtsw.), so v.w. Desertion … Pierer's Universal-Lexikon
Güterrecht der Ehegatten — Güterrecht der Ehegatten, s. Ehegüterrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gesamtgut der Ehegatten — ⇡ eheliches Güterrecht … Lexikon der Economics
Sondergut der Ehegatten — ⇡ eheliches Güterrecht … Lexikon der Economics