Dispache

Dispache

Dispache (franz., spr. -pásch'; span. Despacho, spr. -pátscho; ital. Dispaccio, spr. -pátscho), die Aufstellung der Rechnung über die große Haverei (s. d.), sodann die Urkunde selbst, welche diese Ausstellung enthält. D. erfolgt entweder an dem Bestimmungsort und, wenn dieser nicht erreicht wird, in dem Hafen, wo die Reise endet, und zwar hat der Schiffer ihre Aufmachung unverzüglich zu beantragen, falls er sich nicht schadenersatzpflichtig machen will. Hierbei kommt nicht etwa das Recht des Heimatshafens in Anwendung, sondern das Recht des Dispacheorts. Im Seeverkehr wird die D. nur von Dispacheuren oder Dispachanten, das sind ein für allemal bestellte oder in deren Ermangelung vom Amtsgericht, im Auslande von den Reichskonsulaten ernannte Sachverständige, im Binnenverkehr in erster Linie vom Schiffer ausgemacht (§ 727 des Handelsgesetzbuches und § 87 des Binnenschiffahrtsgesetzes). Alle zur Aufmachung der D. erforderlichen Schriftstücke und Beweismittel sind von den Beteiligten dem Dispacheur zu übergeben, ebenso aber haben dieselben auch ein Recht auf Einsichtnahme der D. und auf eine Abschrift hiervon. Auf Antrag eines Beteiligten ist über die D. vor dem Amtsgericht zu verhandeln. Wird kein Widerspruch gegen die D. erhoben, oder ist derselbe durch rechtskräftiges Urteil oder in andrer Weise erledigt, so wird die D. bestätigt, und es findet aus ihr gegebenen Falles nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung die Zwangsvollstreckung statt (§ 724 mit 793). Vor völliger Regelung der D. darf das Schiff weder den Dispachehafen, d.h. den Hafen, in dem die D. ausgemacht wurde, verlassen, noch die Ladung an den Empfänger aushändigen. Eingehende Regelung hat die D. in den § 727 mit 731 des Handelsgesetzbuches und 149 mit 158 des Reichsgesetzes über freiwillige Gerichtsbarkeit gefunden, während bisher das Dispacheverfahren nur landesrechtlich geregelt war.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dispache — (engl. average adjustment) ist eine Berechnung, in der ein Sachverständiger (der Dispacheur nach § 729 Abs.1 HGB) bei der Großen Haverei die Schäden und Schadenskosten feststellt und im Verhältnis der Beitragswerte auf die Havariegemeinschaft,… …   Deutsch Wikipedia

  • dispache — ● dispache ou dispatche nom féminin (italien dispaccio) Document établi par les assureurs maritimes en vue de fixer le montant de l indemnité due à la suite d un sinistre. dispache [dispaʃ] n. f. ÉTYM. 1842; ital. dispaccio « dépêche », ou esp.… …   Encyclopédie Universelle

  • Dispache — (spr. Dispahsch), bei dem eingetretenen Seeschaden eines versicherten Schiffes, die Auseinandersetzung, wieviel jede durch den Contract verpflichtete Person zur Vergütung des Schadens beitragen muß. Die damit beauftragten Personen heißen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dispache — (frz., spr. pásch), Berechnung und Verteilung des Schadens auf Schiff, Fracht und Ladung; im Falle der großen Haverei (s.d.) General D.; im Falle der besondern Hevarei Partikular D. Dispacheur (spr. schöhr), staatlich verpflichteter… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Dispache — (frz. Dispasch), Vertheilung eines Seeschadens auf die zum Tragen desselben verpflichteten Personen; Dispacheur (–paschöhr), in Seehäfen der von dem Staate zu diesem Zwecke eingesetzte Richter …   Herders Conversations-Lexikon

  • Dispache — Dis|pa|che 〈[ pa:ʃ(ə)] f. 19〉 anteilige Berechnung von Seeschäden für die Beteiligten [frz., „Seeschadensregelung“] * * * Dispache   [dis paʃ(ə), französisch] die, / n, Aufstellung der Schadensberechnung bei der großen Havarie, auch Plan zur… …   Universal-Lexikon

  • Dispache — Dis|pa|che [... paʃə] die; , n <über gleichbed. fr. dispache aus älter it. dispaccio »Abmachung, Erledigung« zu dispacciare »abfertigen«, dies verwandt mit altfr. despeechier, vgl. ↑depeschieren> Schadensberechnung u. verteilung auf die… …   Das große Fremdwörterbuch

  • dispache — (di spa ch ) s. f. Terme de droit maritime. Espèce de discussion et d arbitrage entre les assureurs et les assurés. ÉTYMOLOGIE    Ital. dispaccio, le même que dépêche (voy. dépêche) …   Dictionnaire de la Langue Française d'Émile Littré

  • Dispache — Dis|pa|che 〈 [ pạʃ(ə)] f.; Gen.: , Pl.: n〉 anteilige Berechnung von Seeschäden für die Beteiligten [Etym.: frz., »Seeschadensregelung«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Dispache — 1. D. i.e.S.: Formgerechte Schadenfeststellung und verteilung bei der ⇡ Havarie (§§ 727 ff. HGB). 2. D. i.w.S.: Berechnung eines Versicherungsschadens …   Lexikon der Economics

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