Akzeptation

Akzeptation

Akzeptation (lat.), »Annahme« eines Auftrags zur Zahlungsleistung, insbes. beim Wechsel (s. Akzept). A. per onore (ital.), »Ehrenannahme« bei Wechseln (s. Wechsel). Akzeptationskonto (Akzeptenkonto, Trattenkonto), das Konto, auf dem Aussteller von Tratten entweder schon nach Empfang des Avises oder nach erfolgter Annahme debitiert werden, während nach erfolgter Einlösung der Tratte das Kassenkonto zu Lasten des Akzeptationskontos zu kreditieren ist. Akzeptationskredit, das Vertrauen, das ein Kaufmann dadurch genießt, daß die von ihm ausgestellten Wechsel bis zu einer bestimmten Summe ohne vorausgegangene Deckung akzeptiert werden. Akzeptationszeit, die gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der ein Wechsel dem Bezogenen zur Annahme präsentiert werden und dieser sich über Annahme oder Nichtannahme erklären muß.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on 〈f. 20; unz.; selten〉 das Akzeptieren, Annahme [<frz. acceptation; zu lat. acceptare „annehmen“] * * * Akzeptation   die, / en, Annahme, z. B. eines Wechsels. * * * Ak|zep|ta|ti|on, die; , en [lat. acceptatio]: das Annehmen,… …   Universal-Lexikon

  • Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 das Akzeptieren, Annahme [Etym.: <frz. acceptation <lat. acceptare »annehmen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on die; , en <aus gleichbed. lat. acceptatio> Annahme (z. B. eines Wechsels), Anerkennung; vgl. ↑...ation/...ierung …   Das große Fremdwörterbuch

  • Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on, die; , en (Annahme) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Mainzer Akzeptation — Mainzer Akzeptation,   Erklärung vom 26. 3. 1439, mit der auf dem Mainzer Reichstag unter König Albrecht II. die Reformdekrete des Basler Konzils mit einigen Modifizierungen (z. B. ohne die Beschlüsse über die Superiorität des Konzils) angenommen …   Universal-Lexikon

  • Akzept — (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Annahme — Annahme, im Wechselverkehr, s. Akzept und Akzeptation …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Präsentation — (lat.), Vorlegung, Vorzeigung, namentlich eines Wechsels zur Akzeptation oder zur Zahlung; Vorschlag eines oder mehrerer Kandidaten zu einer erledigten Stelle; daher Präsentationsrecht, die Berechtigung einer Gemeinde, einer Korporation oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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