Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on 〈f. 20; unz.; selten〉 das Akzeptieren, Annahme [<frz. acceptation; zu lat. acceptare „annehmen“] * * * Akzeptation die, / en, Annahme, z. B. eines Wechsels. * * * Ak|zep|ta|ti|on, die; , en [lat. acceptatio]: das Annehmen,… … Universal-Lexikon
Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 das Akzeptieren, Annahme [Etym.: <frz. acceptation <lat. acceptare »annehmen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on die; , en <aus gleichbed. lat. acceptatio> Annahme (z. B. eines Wechsels), Anerkennung; vgl. ↑...ation/...ierung … Das große Fremdwörterbuch
Akzeptation — Ak|zep|ta|ti|on, die; , en (Annahme) … Die deutsche Rechtschreibung
Mainzer Akzeptation — Mainzer Akzeptation, Erklärung vom 26. 3. 1439, mit der auf dem Mainzer Reichstag unter König Albrecht II. die Reformdekrete des Basler Konzils mit einigen Modifizierungen (z. B. ohne die Beschlüsse über die Superiorität des Konzils) angenommen … Universal-Lexikon
Akzept — (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Annahme — Annahme, im Wechselverkehr, s. Akzept und Akzeptation … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präsentation — (lat.), Vorlegung, Vorzeigung, namentlich eines Wechsels zur Akzeptation oder zur Zahlung; Vorschlag eines oder mehrerer Kandidaten zu einer erledigten Stelle; daher Präsentationsrecht, die Berechtigung einer Gemeinde, einer Korporation oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon