Aktenversendung

Aktenversendung

Aktenversendung, im frühern Prozeßverfahren die Verschickung der in einem Zivil- oder Kriminalprozeß geführten Akten behufs der Erkenntnisfällung an einen Schöffenstuhl oder an eine Juristenfakultät an Stelle der Anrufung eines Rechtsmittelgerichts. Besondern Ruf hatten hier die Hofgerichte zu Wittenberg und Dresden, die Schöffenstühle zu Leipzig, Magdeburg und Halle sowie die Juristenfakultäten zu Leipzig und Wittenberg. In Preußen, Bayern und Österreich wurde die A. schon gegen das Ende des 18. Jahrh. beseitigt und später in den meisten deutschen Staaten teils ganz abgeschafft, teils sehr beschränkt. Endgültig beseitigt wurde die A. durch die neuen deutschen Justizgesetze im J. 1879.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Aktenversendung — Die Aktenversendung (lateinisch transmissio actorum) war ein frühneuzeitliches Verfahren zur Einholung fachkundigen Rates bei Straf und Zivilprozessen. Die mit juristischen Laien besetzten lokalen Gerichte übersendeten dafür Gerichtsakten an …   Deutsch Wikipedia

  • Inrotulation der Akten — (neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten des Untergerichts behufs Versendung derselben an das Obergericht, s. Aktenversendung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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