- Inrotulation der Akten
Inrotulation der Akten (neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten des Untergerichts behufs Versendung derselben an das Obergericht, s. Aktenversendung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.