- Inrotulation der Akten
Inrotulation der Akten (neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten des Untergerichts behufs Versendung derselben an das Obergericht, s. Aktenversendung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Inrotulation der Akten (neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten des Untergerichts behufs Versendung derselben an das Obergericht, s. Aktenversendung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Inrotulieren — (neulat.), Akten verzeichnen, wie sie zusammengehören, sie zusammenlegen und einheften; Inrotulation der Akten, die Zurechtstellung der Akten von seiten des Untergerichts zur Versendung an das Obergericht … Kleines Konversations-Lexikon