- Dekretūr
Dekretūr (lat.), kurze Verfügung, Anweisung einer Behörde; insbes. die auf eine Eingabe gesetzte kurze amtliche Verfügung, durch die das Kanzleipersonal zur Ausfertigung des nötigen Bescheides angewiesen wird.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.