- Cola [2]
Cola Schott., Gattung der Sterkuliazeen, Bäume mit ungeteilten oder gelappten, seltener gefingerten, glatten, zottigen, seltener schuppigen Blättern, seitenständigen, in Rispen geordneten Blüten und vielsamigen, großen, lederartigen oder holzigen Balgfrüchten. 14 Arten in Afrika, die meisten in Guinea, wenige im Mosambikdistrikt. C. vera R. Sch. (Sterculia acuminata Beauv.), s. Tafel »Genußmittelpflanzen«. Die Kolanuß enthält 2,3–2,7 Proz. Koffein, unter 0,01 Proz. Theobromin, über 30 Proz. Stärke und einen roten Farbstoff (Kolarot), der sich leicht in Koffein, Zucker und Gerbsäure spaltet, vermehrt und regelt den Appetit, läßt die schädlichen klimatischen Einflüsse leichter ertragen, verdeckt den Geschmack von schlechtem Trinkwasser und wirkt schlafverscheuchend, so daß die Eingebornen nach ihrem Genuß die Gelage zu verlängern vermögen. Sie täuscht über Müdigkeit und Hunger hinweg und erleichtert das Ertragen großer Anstrengungen, auch beseitigt sie den Rausch und mindert die Neigung zur Trunksucht. Im allgemeinen wirken die Nüsse ähnlich wie Kaffee, angeblich ohne dessen schädliche Nachwirkungen. Sie erhöhen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und befördern auch die Verdauung. Sie werden auch nach Europa gebracht, wo man die wirksamen Bestandteile auszieht, aus denen Tinkturen, Extrakte, Liköre, Tabletten, Kolaschokolade und Cakes bereitet werden, die Radfahrern, Fußreisenden etc. als Erfrischungsmittel dienen. An die Darreichung von Kolanüssen knüpft sich in Afrika die Zusicherung von Gastfreundschaft und Schutz, und ohne dieselbe ist kein Geschäft anzubahnen. Sie werden auch als Münze benutzt. Zum Unterschied von der echten Kolanuß, die als weibliche bezeichnet wird, nennt man die Frucht von Garcinia C. Heckel bittere oder männliche Kolanuß. Auch die Früchte von Heritiera litoralis Heckel und Parkia africana R. Br. sind mit der Kola verwechselt worden. Vgl. Schuchardt, Die Kolanuß (2. Aufl., Rostock 1891); Heckel, Les kolas africains (Par. 1893).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.