Chartepartie

Chartepartie

Chartepartie (Certepartie, ital. Carta partita, franz. Charte partie, Police d'affrétement, engl. Charter-party), im Seefrachtgeschäft eine Urkunde, durch die zwischen dem Befrachter, d. h. dem Absender der Waren, und dem Verfrachter, d. h. dem Frachtunternehmer, ein Vertrag über die Mietung, bez. Zurverfügungstellung entweder eines ganzen Schiffes (Vollcharterung) oder eines verhältnismäßigen Teiles (Teilcharterung) oder eines bestimmt bezeichneten Raumes desselben (Raumcharterung) abgeschlossen wird. Dieser Chartevertrag, dessen Errichtung von jeder Partei gefordert werden kann, wird gewöhnlich in drei Exemplaren ausgestellt, eines behält der Schiffer (Verfrachter), zwei der Absender der Waren (Befrachter), um das eine davon dem Empfänger der Waren zuzusenden. Zur Vollständigkeit der C. gehört die Benennung des Schiffes und seiner Flagge, Tonnengehalt desselben, Name des Befrachters und Schiffers, Ort der Befrachtung und Löschung (s.d.), Verzeichnis der geladenen Güter nach Zahl, Gewicht und Marken der Kolli, Angabe der bedungenen Fracht, der Lieferungszeit, der Liegegelder (s.d.) und der Ungelder (s.d.). Obwohl die schriftliche Abfassung der C. durch § 557 des deutschen Handelsgesetzbuches vorgeschrieben, hält die Praxis doch auch mündlichen Abschluß für gültig. Die Bezeichnung C. (carta partita = getrenntes Papier) stammt daher, daß früher mehrere Exemplare des Vertrags auf einen Bogen geschrieben und dann durch gezackten Schnitt getrennt wurden, um durch ihr Aneinanderpassen die Zusammengehörigkeit sofort feststellen zu können.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Chartepartie — (frz., spr. scharrt partih) oder Certepartie (engl. charter party, ital. carta partita, d.i. geteilte Urkunde), die schriftliche Vertragsurkunde über die Befrachtung eines Schiffs zwischen dem Reeder oder Kapitän und dem Versender der Waren, auch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Chartepartie — Char|te|par|tie 〈[ʃạrtə ] f. 19; Mar.〉 Frachtvertrag [<frz. charte partie, eigtl. „geteiltes Blatt“, da urspr. der Vertrag zerrissen wurde u. jeder Vertragspartner ein Stück davon erhielt] …   Universal-Lexikon

  • Chartepartie — Char|te|par|tie 〈[ʃạrtə ] f.; Gen.: , Pl.: n; Mar.〉 Frachtvertrag [Etym.: <frz. charepartie, eigtl. »geteiltes Blatt«, da urspr. der Vertrag zerrissen wurde u. jeder Vertragspartner ein Stück davon erhielt] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Chartepartie — Char|te|par|tie die; , n <aus fr. charte partie, eigtl. »geteiltes Blatt«> Beweisurkunde über den Inhalt des Chartevertrages …   Das große Fremdwörterbuch

  • Pakatilje — Pakatilje, 1) die wenigen Waaren u. Güter, welche dem Capitän u. der Mannschaft eines Kauffahrers für ihre Rechnung einzuschiffen erlaubt werden. Die Chartepartie bestimmt den Raum u. die Menge dieser Ladung; 2) das freie Passagiergut für welches …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schartepartie — Schartepartie, s. Chartepartie …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Häuern — Häuern, ein Schiff miethen für eine Fahrt; der Contract heißt in diesem Falle Chartepartie od. Häuerbrief; das Miethgeld heißt Häuergeld …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Carta — (ital.), Papier; c. bianca, Blankett (s.d.); c. bollata, Stempelpapier; c. rigata (franz. papier rayé), Patronenpapier für die Weberei; c. partita, s. Chartepartie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Certepartie — Certepartie, s. Chartepartie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Chartern — (engl., spr. tschar ), privilegieren, bevorrechten; auch ein Schiff verfrachten oder mieten (s. Chartepartie) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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