- Bundesgebiet
Bundesgebiet, das Gebiet des Deutschen Reiches, besteht aus nachgenannten 26 Staaten: Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt. Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg und Elsaß-Lothringen. Nach Art. 11 der Verfassung des Deutschen Reiches kann der deutsche Kaiser bei einem Angriff auf das Bundesgebiet ohne Zustimmung des Bundesrats im Namen des Reiches den Krieg erklären und, falls die öffentliche Sicherheit im B. bedroht ist, einen jeden Teil desselben nach Art. 68 der Reichsverfassung in Kriegszustand erklären. Unternehmungen, die gegen den Bestand des Bundesgebiets gerichtet sind, werden als Hochverrat (s.d.), Ausländer, die während eines Krieges gegen das Deutsche Reich landesverräterische Handlungen (s. Landesverrat im Art. »Politische Verbrechen«) begehen, werden, falls sie sich zu dieser Zeit unter dem Schutz des Reiches oder eines Bundesstaates innerhalb des Bundesgebiets aufhalten, wie Deutsche bestraft. Endlich kann die höhere Landespolizeibehörde Ausländer aus dem B. verweisen, falls über dieselben Polizeiaufsicht verhängt würde.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.