Branntweinregāl

Branntweinregāl

Branntweinregāl (Branntweinmonopol), ausschließliches Vorrecht des Staates auf Fabrikation oder Verkauf von Branntwein (vgl. Branntweinsteuer).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Branntweinsteuer — Branntweinsteuer, eine in mehreren Ländern vorkommende indirekte Aufwandsteuer vom Branntweinverbrauch, die meist schon im 16. und 17. Jahrh. eingeführt wurde. Der Branntwein, mit seinem großen Alkoholgehalt in kleinern Mengen genossen, verträgt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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