- Branntweinregāl
Branntweinregāl (Branntweinmonopol), ausschließliches Vorrecht des Staates auf Fabrikation oder Verkauf von Branntwein (vgl. Branntweinsteuer).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Branntweinregāl (Branntweinmonopol), ausschließliches Vorrecht des Staates auf Fabrikation oder Verkauf von Branntwein (vgl. Branntweinsteuer).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Branntweinsteuer — Branntweinsteuer, eine in mehreren Ländern vorkommende indirekte Aufwandsteuer vom Branntweinverbrauch, die meist schon im 16. und 17. Jahrh. eingeführt wurde. Der Branntwein, mit seinem großen Alkoholgehalt in kleinern Mengen genossen, verträgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon