Zeugeneid
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Zeugeneid — Zeugeneid, s.u. Zeuge S. 587 u. 589 … Pierer's Universal-Lexikon
Eid — Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund * * * Eid [ai̮t], der; [e]s, e: in feierlicher Form [vor Gericht] abgegebene Versicherung, dass eine Aussage der Wahrheit entspricht oder ein Versprechen gehalten… … Universal-Lexikon
Fleckenberg — Stadt Schmallenberg Koordinaten … Deutsch Wikipedia
Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Parteieneid — Parteieneid, der einer Partei auferlegte Eid, im Gegensatze zum Zeugeneid. Vgl. Eid … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Taufgesinnte — Taufgesinnte, prot. Sekte, neuerdings zur Unterscheidung von den Wiedertäufern (s.d.) Bezeichnung der ruhigen, alle Gewalt ablehnenden Täufer, wie sie sich bes. durch Mennos (s.d.) Reform entwickelten (Mennoniten). Dogmatisch wenig streng, wollen … Kleines Konversations-Lexikon
Zeuge — Zeu·ge der; n, n; 1 jemand, der dabei (anwesend) ist, wenn etwas, besonders ein Verbrechen oder ein Unfall, geschieht <ein unfreiwilliger, zufälliger Zeuge (von etwas); Zeuge eines Gesprächs, eines Einbruchs, eines Verkehrsunfalls usw sein,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
witō- — *witō , *witōn, *wita , *witan germ., schwach Maskulinum (n): nhd. Wissender, Wisser, Weiser ( Maskulinum) (1), Ratgeber, Zeuge; ne. wise man, adviser, witness (Maskulinum); Rekontruktionsbasis: ae., afries., as., ahd.; Etymologie … Germanisches Wörterbuch