Warenpapiere

Warenpapiere

Warenpapiere, Urkunden, in denen Rechte an einer Ware oder auf eine Ware verbrieft sind. Man unterscheidet drei Arten von Warenpapieren: Transportpapiere (Konnossement, Ladeschein, Frachtbrief), Lagerpapiere (Lagerschein, recepisse, Warrant, Lagerpfandschein) und Lieferungs- oder Umsatzpapiere (Schuldscheine u. dgl.). Man bezeichnet die W. als Dispositionspapiere, soweit sie zu rechtlichen Verfügungen über das verbriefte Recht dienen können, und als Traditionsurkunden, insofern die Übergabe des Papieres in gewissen Fällen die Übergabe der Ware selbst vertritt: z. B. der Lagerschein (Handelsgesetzbuch, § 424), der Ladeschein (§ 450) und das Konnossement (§ 647).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Warenpapiere — Warenpapiere,   kaufmännische Urkunden des Transport und Lagergeschäfts, in denen ein Transport oder Lagerunternehmer anerkennt, Waren in Empfang genommen zu haben, oder in denen er sich verpflichtet, Waren an einen bestimmten Berechtigten (auch …   Universal-Lexikon

  • Warenpapiere — Unter Warenpapieren versteht man Wertpapiere, die ihrem Besitzer an Erfüllung statt das Eigentumsrecht an Waren verbriefen, z. B. Ladeschein oder Konnossement (siehe auch Warenwechsel) …   Deutsch Wikipedia

  • Dispositionspapiere — Dispositionspapiere, s. Warenpapiere …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ladeschein — (Strom , Fluß , Binnenkonnossement), ein dem Konnossement (s. d.) nachgebildetes Warenpapier (s. d.), auf dem der Frachtführer oder Binnenschiffer dem Absender den Empfang des ihm zur Beförderung übergebenen Gutes bestätigt und sich verpflichtet …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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