Warenlombard

Warenlombard

Warenlombard, s. Banken, S. 339.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Warenlombard — Kreditgewährung gegen ⇡ Verpfändung von Waren oder Warendokumenten. Die verpfändeten Waren werden von der kreditgebenden Bank in Verwahrung genommen (wegen der dazu erforderlichen Lagerräume selten), beim Kreditnehmer unter Mitverschluss der Bank …   Lexikon der Economics

  • Warenlombardkredit — Der Warenlombardkredit ist eine Form des Lombardkredites bei dem Waren als Sicherheit verpfändet werden. Wie auch bei anderen Formen des Lombardkredites, erfolgt der Warenlombard durch die Einigung zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lombard — Lọm|bard 〈m. 1 oder n. 11; Bankw.〉 Beleihung (von Wertpapieren); Sy Lombardgeschäft [verkürzt <frz. maison de Lombard „Leihhaus“; lombardische Banken betrieben diese Geschäfte zuerst] * * * Lọm|bard [auch: … bart ], der od. das; [e]s, e [frz …   Universal-Lexikon

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