Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht (Jus protimiseos), das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht auf Erwerbung derselben. Das V. wird zumeist durch Vertrag begründet und unterscheidet sich vom sogen. Näherrecht (s. d.) dadurch, daß letzteres gegen den neuen Erwerber einer Sache, nicht gegen den Veräußerer derselben gegeben ist. Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 510 ff.) muß der Verpflichtete, falls er den betreffenden Gegenstand an einen Dritten verkaufen will, dem Vorkaufsberechtigten von dem Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich Kenntnis geben. Der Berechtigte kann dann unter denselben Bedingungen wie der dritte Käufer in den Kaufvertrag eintreten (Bürgerliches Gesetzbuch, § 504 ff.). Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1094, gibt es für Grundstücke auch ein dingliches V., d. h. ein Dritten gegenüber wirksames V., das aber im Grund buch eingetragen sein muß. Nach österreichischem Recht ist das V. ein persönliches, von dem frühern Eigentümer der Sache vorbehaltenes Recht, das aber durch Eintragung in die öffentlichen Bücher ein dingliches werden kann, dahingehend, daß der Eigentümer, wenn er die Sache wiederverkaufen will, jenem die Einlösung anzubieten hat. Der Vorkaufsberechtigte muß den vollen, von einem Dritten angebotenen Preis bezahlen (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, § 1072–1079).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Vorkaufsrecht — ist das Recht, ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu demjenigen Preise zu erwerben, den ein anderer dafür zahlen will. Das Vorkaufsrecht kann besonders für den Mieter oder den Nachbarn wertvoll sein. Es kann auch dazu dienen, den Uebergang… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Vorkaufsrecht — (Jus protimisĕos), das Vorrecht, welches jemandem auf die Erwerbung (Vorkauf) einer Sache eingeräumt ist. Man unterscheidet obligatorisches V.: z.B. es verpflichtet sich eine Person, falls sie einen bestimmten Gegenstand verkaufen will, einem… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vorkaufsrecht — Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorkaufsrecht — Option * * * Vor|kaufs|recht 〈n. 11; unz.〉 das Recht, eine feste od. bewegl. Sache od. ein Recht als Erster zum Kauf angeboten zu bekommen; Sy Einstandsrecht * * * Vor|kaufs|recht, das (Rechtsspr.): Recht, etw. Bestimmtes, wenn es zum Verkauf… …   Universal-Lexikon

  • Vorkaufsrecht — nach BauGB §§ 24 bis 28 steht den Gemeinden ein gesetzliches Vorkaufsrecht auf Grundstücke zu, die im Ordnungsbereich eines rechtskräftigen oder zukünftigen Bebauungsplanes liegen oder in ein Verfahren zur Bodenordnung einbezogen sind (z. B.… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Vorkaufsrecht — gesetzliches oder vertragliches Recht, in einen zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem Dritten geschlossenen ⇡ Kaufvertrag anstelle des Dritten einzutreten (§§ 463 ff. BGB). Übt der Vorkäufer sein V. aus, so erlangt er dadurch nur einen… …   Lexikon der Economics

  • Vorkaufsrecht — Vor|kaufs|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Option — Vorkaufsrecht; Chance; Aussicht; Möglichkeit; Auswahlmöglichkeit; Alternative; Wahlmöglichkeit; Einstellwert; Einstellung * * * Op|ti|on [ɔp ts̮i̯o:n], die; , en: Möglichkeit …   Universal-Lexikon

  • Vk.-R. — Vorkaufsrecht EN right of pre emption, preferential right to purchase …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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