Besitzveränderungsabgaben

Besitzveränderungsabgaben

Besitzveränderungsabgaben, bei Übertragung des Besitzes, insbes. von Liegenschaften zu zahlende Abgaben. Solche V. kamen früher vielfach als privatrechtliche, jetzt meist abgelöste Lasten (vgl. Reallasten) vor, heute sind sie m mehreren Ländern als öffentlich- rechtliche Abgaben unter dem Titel von Gebühren (s. d.) oder Verkehrssteuern (s. d.) zu entrichten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ablösung — Ablösung, die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung gegen Entschädigung, insbes. und zwar im Gegensatze zu einer freiwilligen Vereinbarung eine solche, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (der Ablösungsgesetze) bei Grundgerechtigkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ablösung der Grundlasten u. Dienste — Ablösung der Grundlasten u. Dienste, die Verwandlung der Grundlasten, als der Leistung von Diensten u. Naturalleistungen Seitens der Unterthanen an die Grundherren, in Geldzahlung. Die Grundlasten haben ihren Ursprung entweder in dem römischen od …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kämmerei — Kämmerei, Verwaltung der Einkünfte einer Stadtgemeinde durch städtische Beamte (Stadtkämmerer, Ratskämmerer). Die Vorschriften für die Kämmereiverwaltung sind gewöhnlich in der Städteordnung enthalten. Die Kämmereikasse erhält ihre Zuschüsse aus… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mutationsgebühr — (Mutationsabgabe, lat.), eine Abgabe, die bei Besitzveränderungen insbes. von Liegenschaften zu entrichten ist. S. Besitzveränderungsabgaben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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