- Treppe
Treppe (Stiege), eine aus aufeinander folgenden Stufen bestehende Baukonstruktion von Holz, Stein, Eisen oder andern Baustoffen, durch welche die Verbindung zwischen übereinander liegenden Räumen bewirkt wird. Hinsichtlich der Form unterscheidet man: gerade Treppen (Fig. 1), die eine Richtung beibehalten; sie sind einarmig oder mehrarmig, je nachdem die Reihenfolge der Stufen ununterbrochen ist, oder durch einen Ruheplatz (Treppenabsatz, Podest, a in Fig. 1) unterbrochen wird; gebrochene Treppen (Fig. 2 u. 3), bei denen die Richtung der Arme (Läufe) vom »Antritt« bis zum »Austritt«, d. h. von unten bis oben, ein- oder mehrmals wechselt und daher mehrere geradlinige Treppenteile ohne oder mit Treppenabsätzen vorhanden sind; doppelarmige Treppen (Fig. 4), bei denen eine Mitteltreppe in zwei Seitentreppen mit entgegengesetzter Steigung übergeht und umgekehrt; Wendeltreppen oder gewundene Treppen (Fig. 5–7), bei denen die Stufen in einer kurvenförmigen Richtung fortlaufen, und welche Spindeltreppen oder Treppen mit feststehenden Pfosten heißen, wenn die Stufen an der innern Seite in einer runden oder eckigen Spindel befestigt sind, Hohltreppen aber, wenn ein fester, körperlicher Spindelkern nicht vorhanden ist; gemischte Treppen (Fig. 8), die aus gewendelten und geraden Teilen bestehen; Schneckentreppen, die kegelförmig in die Höhe laufen, aber bloß zu Treppenanlagen in Gärten und bei kleinen Bergen dienen.
Je nach ihrer Lage unterscheidet man Freitreppen außerhalb der Gebäude von innern oder Haustreppen. Die einzelnen Teile der Treppenstufen, Auftritt und Steigung, müssen in einem solchen Verhältnis stehen, daß die T. bequem bestiegen werden kann. Gute Formeln für die Feststellung des Steigungsverhältnisses sind: b+h = 43 cm für untergeordnetere und b+2.h = 63 cm für bessere Treppen, wobei b der Auftritt und h die Steigung ist. Steinerne Treppen werden aus Backsteinen gemauert oder besser aus Werksteinstufen hergestellt, die man untermauert, unterwölbt, durch Wangen unterstützt oder »freitragend« konstruiert, d. h. nur mit einem Ende in der Treppenhausmauer befestigt. Die hölzernen Treppen sind im einfachsten Falle Leiter- (Speicher-)treppen, d. h. roh bearbeitete Trittbretter ohne Setzstufen zwischen Bohlenwangen. Bessere Holztreppen werden eingeschoben oder aufgesattelt konstruiert. In ersterm Falle werden die Tritt- und Futterbretter in die Wangen eingelassen (Fig. 9), im andern Falle werden sie auf den entsprechend ausgeschnittenen Wangen befestigt (Fig. 10). Die Unteransicht der Holztreppen bleibt frei, oder sie wird verschalt und geputzt. Der Antritt wird durch eine Blockstufe (a Fig. 9) gebildet. Gußeisentreppen werden meist nur als kleine Wendeltreppen für nebensächlichen innern Verkehr verwendet und aus einzelnen Stücken zusammengeschraubt. Schmiedeeisentreppen werden aus Façon-, insbes. Winkeleisen und Blechen zusammengebaut. Meist erhalten sie Trittstufen aus Holz. Die Untersichten verputzt man wohl aus Gründen der Feuersicherheit. Konstruiert werden diese Treppen entweder vollständig oder einseitig freitragend, und ferner entweder mit vollen (Blech-) Wangen im Sinne der eingeschobenen oder aufgesattelten Holztreppen oder mit Gitterwangen. Über feuersichere Treppen, Kunstsandsteintreppen etc. s. Feuersichere Baukonstruktionen. Vgl. Behse, Der Bau hölzerner Treppen (5. Aufl. des »Treppenwerks«, bearbeitet von Opderbeck, Leipz. 1902); Nix, Handbuch der Treppenbaukunst (das. 1887–90); Rauscher, Der Bau steinerner Wendeltreppen (Berl. 1889); Rummler, Der Bau und die Konstruktion der Treppen (4. Aufl., Halle 1904); M. Meyer, Der Bau hölzerner Treppen (2. Aufl., Leipz. 1904).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.