Täterschaft

Täterschaft

Täterschaft, im weitern Sinne die Verantwortlichkeit für einen herbeigeführten rechtswidrigen Erfolg, mag die Herbeiführung unmittelbar oder mittelbar, allein oder gemeinsam mit andern erfolgt sein. Im engern Sinne tritt die T. in begrifflichen Gegensatz zur Teilnahme (s. d.), also zu Anstiftung und Beihilfe. Mittelbare T. ist mithin nur möglich, soweit Anstiftung um deswillen ausgeschlossen erscheint, weil dem physisch Handelnden die Schuld mangelt. So ist die Bestimmung eines Geisteskranken zur Tötung eines Dritten nicht Anstiftung, sondern mittelbare T. Vgl. auch Teilnahme am Verbrechen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Täterschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Täterschaft — Tä|ter|schaft 〈f. 20; unz.〉 das Tätersein, Urheberschaft, Verantwortlichkeit für eine Tat, bes. für eine Straftat, Schuld ● die Täterschaft leugnen, bestreiten; jmdm. die Täterschaft zuschieben * * * Tä|ter|schaft, die; , en: 1. <o. Pl.>… …   Universal-Lexikon

  • Täterschaft und Teilnahme — Als Formen der Beteiligung an einer Straftat werden nach deutschem Strafrecht unterschieden Täterschaft, Teilnahme (Anstifter, Gehilfe). Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! …   Deutsch Wikipedia

  • Täterschaft — Tä|ter|schaft …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Mittelbare Täterschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… …   Deutsch Wikipedia

  • mittelbare Täterschaft — mittelbare Täterschaft,   die nichteigenhändige Verwirklichung eines Straftatbestandes durch einen anderen (Tatmittler, »Werkzeug«), der das Delikt nach Plan und Willen des mittelbaren Täters (der die »Tatherrschaft« hat) ausführt. Der Tatmittler …   Universal-Lexikon

  • Täter (Strafrecht) — Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist die mittelbare Täterschaft geregelt, bei der der Täter sich zur Tatausführung eines anderen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mittelbarer Täter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Mittäter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Mittäterschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist… …   Deutsch Wikipedia

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