Tätige Reue

Tätige Reue

Tätige Reue, strafrechtlich die Abwendung des durch eine strafbare Handlung bewirkten Erfolges. Sie wirkt in gewissen Fällen strafaufhebend. Vgl. Strafrecht IV: Die Bestrafung 4).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • tätige Reue — tätige Reue,   Strafrecht: Versuch …   Universal-Lexikon

  • Tätige Reue — Die tätige Reue ist ein Strafaufhebungs oder Strafmilderungsgrund im deutschen Strafrecht. Grundsätzlich setzt die tätige Reue voraus, dass der Täter nach Beginn seiner Tathandlung wieder Abstand von seiner Tat nehmen will. Versucht der Täter den …   Deutsch Wikipedia

  • tätige Reue — 1. Strafrecht: ⇡ Rücktritt. 2. Steuerrecht: ⇡ Selbstanzeige …   Lexikon der Economics

  • Reue — ist das Gefühl – in besonderen Fällen ein Affekt – der Unzufriedenheit, der Abscheu, des Schmerzes und Bedauerns über das eigene fehlerhafte Tun und Lassen, verbunden mit dem Bewusstsein (oder der Empfindung) von dessen Unwert und Unrecht sowie… …   Deutsch Wikipedia

  • Reue — Buße; Reuegefühl; Bußfertigkeit; Zerknirschung; Bedauern; Reumütigkeit; Selbstanklage * * * Reue [ rɔy̮ə], die; : tiefes Bedauern über eine als übel, unrecht, falsch erkannte Handlungsweise: Reue zeigen, empfinden. * * * Reue 〈 …   Universal-Lexikon

  • Reue — (Poenitentia), im kirchlich dogmatischen Sinn s. Buße. Tätige R., die dann vorliegt, wenn jemand den schädlichen Erfolg seiner strafbaren Handlung selbst abgewendet hat, begründet im Strafrecht unter Umständen Straflosigkeit des. Verbrechers, so… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Buße — Reue * * * Bu|ße [ bu:sə], die; , n: 1. Reue mit dem Willen zur Besserung: Buße tun. 2. Geldstrafe für ein geringes Rechtsvergehen: er musste eine Buße zahlen, weil er die Verkehrsregel nicht beachtet hatte. Syn.: ↑ Strafe. Zus.: Geldbuße. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches — Diese Liste enthält alle Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches[1] samt Strafrahmen und sachlicher Zuständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 2 Zweiter Abschnitt… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherungsmißbrauch — Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach deutschem Recht, die durch § 265 StGB verboten und mit Strafe bedroht ist. Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug nach § 265 alter Fassung StGB (der im Gesetz nur noch im Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie — Das Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie ist eine Straftat des deutschen Strafrechts. Da keine gesonderten Regelungen im Atomgesetz vorhanden sind, wurde die Regelung in § 307 StGB aufgenommen. Das Delikt gehört zu den… …   Deutsch Wikipedia

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