Schlüsselgewalt

Schlüsselgewalt

Schlüsselgewalt (Amt der Schlüssel), die auf Matth. 16, 19 und 18, 18 (bez. Joh. 20, 23) gestützte Machtbefugnis der Kirche, gültig für Himmel und Erde zu binden und zu lösen, also Sünden (s. Beichte) und Sündenstrafen (s. Ablaß) nachzulassen oder zu behalten. Als Symbol dieser Macht führen die Päpste den Schlüssel in ihrem Wappen, und die kirchliche Kunst stellt seit alters den Apostel Petrus mit dem »Schlüssel des Himmelreichs« in der Hand dar. Die Bischöfe und Priester besitzen die S. übrigens nur kraft der ihnen vom Papst übertragenen Vollmacht. – Im juristischen Sinn heißt S. (Schlüsselrecht) die Vollmacht der Ehefrau zur Vertretung des Mannes in allen die Führung des Haushalts betreffenden Rechtsgeschäften. Die Schlüssel haben von jeher bei den Deutschen als Symbol hausfraulicher Machtbefugnis gegolten und ihre Übergabe an die Ehefrau durch den Ehemann war der symbolische Akt, durch den er seine Frau mit der Leitung und Verwaltung des Hauswesens betraute, wie umgekehrt die Abnahme der Schlüssel als Symbol für die Verstoßung der Ehefrau, für die Scheidung, galt. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich (§ 1357) ist die Frau berechtigt, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte des Mannes für ihn zu besorgen, und gelten solche von der Frau vorgenommene Rechtsgeschäfte als im Namen des Mannes vorgenommen, wenn sich nicht aus den Umständen ein andres ergibt. Der Mann kann dies Recht der Frau ausschließen und beschränken; jedoch ist eine solche Verfügung gegenüber Dritten nur wirksam, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen ist, und kann, falls sie sich als ein Mißbrauch des eheherrlichen Rechtes darstellt, vom Vormundschaftsgericht aufgehoben werden. Vgl. v. Ziegenhierd, Die S. der Ehefrau (Leipz. 1906).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schlüsselgewalt — (Potestas clavium, P. solvendi ligandique), 1) im weitern Sinne der ganze Umfang der Kirchengewalt, bes. die Ausübung der Kirchenzucht; 2) im engern Sinne (Amt der Schlüssel), die Befugniß des Geistlichen den Beichtenden vor dem Genuß des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schlüsselgewalt — Schlüsselgewalt, Amt der Schlüssel, im kirchlichen Sprachgebrauch nach Matth. 16,19 und 18,18 die Machtbefugnis der Kirche, Sünden zu vergeben (Löseschlüssel) und zu behalten (Bindeschlüssel); nach kath. Lehre dem Papst, als Nachfolger Petri,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schlüsselgewalt — Schlüsselgewalt, Schlüsselamt Petri, die oberste Leitung und Regierung der Kirche auf Erden; schon im alten Testamente erscheinen die Schlüssel als Symbol der obersten Gewalt über ein Haus oder Reich (Jes. 22, 20.), der Ausdruck S. aber gründet… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Schlüsselgewalt — Die Schlüsselgewalt als familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, auch mit Wirkung für oder gegen den anderen Ehepartner… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlüsselgewalt — Schlụ̈s|sel|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 1. die Befugnis der (kath.) Kirche, Sünden zu vergeben (nach Matth. 16,19) 2. 〈Rechtsw.〉 Befugnis des einen Ehepartners, innerhalb des häuslichen Wirkungskreises mit rechtlicher Wirkung für u. gegen den anderen… …   Universal-Lexikon

  • Schlüsselgewalt —    ein Begriff der Theologie des Amtes. In frühjüdischer Anschauung, mannigfach im NT bezeugt, stehen die ”Schlüssel“ im Zusammenhang mit dem Eingehen in das Reich Gottes. (Der erhöhte Jesus Christus schreibt sich auch die ”Schlüssel“ des Todes u …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Schlüsselgewalt — Begriff des Familienrechts für das Recht beider ⇡ Ehegatten, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen und ihn damit zu vertreten. Durch das Handeln eines Ehegatten… …   Lexikon der Economics

  • Schlüsselgewalt — Schlüsselgewaltf HausschlüsselverwahrungdurchdieEhefrau.MeinteigentlichdieBerechtigungderEhefrauzurGeschäftsführunginihremhäuslichenWirkungskreis.1900ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Schlüsselgewalt — Schlụ̈s|sel|ge|walt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hinkende Ehe — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

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