- Rechtspolizeigesetz
Rechtspolizeigesetz, in Baden der Name für das Gesetz vom 17. Juni 1899, das die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Notariat ordnet. Rechtspolizei ist die Fürsorge des Staates für Schutz von Privatrechten, also die sogen. freiwillige Gerichtsbarkeit.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.