Rechtsfähiger Verein

Rechtsfähiger Verein

Rechtsfähiger Verein, eine Personenvereinigung, die Rechtsfähigkeit (s. d.) besitzt. Vgl. Verein.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • nicht rechtsfähiger Verein — körperschaftlicher Zusammenschluss, der mangels Eintragung im Vereinsregister oder staatlicher Verleihung der Rechtsfähigkeit entbehrt. Vgl. auch ⇡ Verein …   Lexikon der Economics

  • Verein — Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Anerkannter Verein — (abgekürzt A. V.), in Bayern soviel wie rechtsfähiger Verein (mit dem Rechte der juristischen Person) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mitgliederversammlung — Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Es unterscheidet sich in den deutschsprachigen Ländern. Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsrecht in Deutschland 1.1 Vereinsformen 1.1.1 Altrechtlicher Verein 1.1.2 Eingetragener Verein …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinsrecht in Deutschland — Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Es unterscheidet sich in den deutschsprachigen Ländern. Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsrecht in Deutschland 1.1 Vereinsformen 1.1.1 Altrechtlicher Verein 1.1.2 Eingetragener Verein …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinsrecht (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das die Gründung und Organisation von Vereinen regelt. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und folgt aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Grundgesetz.… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstgeber — Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitgeber — ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht… …   Deutsch Wikipedia

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