- Rechtserzeugende Tatsache
Rechtserzeugende Tatsache oder rechtsbegründende Tatsache, rechtshindernde und rechtsvernichtende Tatsache, s. Beweislast.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Rechtserzeugende Tatsache oder rechtsbegründende Tatsache, rechtshindernde und rechtsvernichtende Tatsache, s. Beweislast.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Beweislast — (Beweispflicht, Onus probandi), die Verpflichtung zur Beweisführung im Prozeß. Weder in der Zivilprozeßordnung noch im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Lehre von der B. erschöpfend geregelt. Auch besteht große Verschiedenheit der Meinungen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon