- Rabbiner
Rabbiner, die von den Gemeinden berufenen und vom Staat anerkannten Lehrer des Judentums. Sie waren von jeher Religionslehrer im weitesten Sinne, führten die jüdische Theologie studierende Jugend in das rabbinische Schrifttum ein, erklärten das Gesetz und predigten in den Synagogen, vollzogen Trauungen und Ehescheidungen, hatten bei eigner Gerichtsbarkeit der Juden den Vorsitz im Richterkollegium, prüften die Lehrer und Schächter, überwachten das religiöse Leben, gaben Gutachten und Entscheidungen über Religionsfragen und streitige Punkte u. dgl. Dieser Wirkungskreis ist unter den veränderten Verhältnissen der Gegenwart modifiziert. In Preußen und anderswo ist die Anstellung der R. Sache der Gemeinden, während sie in einzelnen Ländern, wie in Württemberg, Baden und Hessen, staatlicherseits angestellt werden. In Frankreich wurden sie bis zur Trennung der Kirche vom Staat auf Grund der Konsistorialverfassung installiert. Zur Ausbildung von Rabbinern, für die Gymnasial- und Universitätsbildung unerläßlich ist, wirken neben den Universitäten die Rabbinerseminare in Breslau (seit 1854) und Berlin (seit 1873) und die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums daselbst. Auch Österreich (Wien, seit 1893), England (London), Frankreich (Paris, seit 1859, früher in Metz), Italien (Padua, seit 1827), Ungarn (Budapest, seit 1877) und Amerika (Cincinnati, seit 1874, New York, seit 1886, reorganisiert 1901) haben Rabbinerseminare. Die deutschen R. haben sich 1884 in den »Verband der R. Deutschlands« vereinigt, der Hebung des religiösen Sinnes und Lebens, Verteidigung von Angriffen auf das Judentum, Wahrung der Würde des Rabbinerstandes und Förderung der Mitglieder in wissenschaftlicher und amtlicher Tätigkeit bezweckt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.