Rückerbrecht
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Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht … Kleines Konversations-Lexikon
Schoßfallrecht — (Rückerbrecht) nennt man die Bestimmung des gesetzlichen Erbrechts, daß die Vorfahren oder doch die Eltern die Geschwister vom Erbrecht ausschließen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schoßfallrecht — Schoßfallrecht, Rückerbrecht, der Satz, daß der kinderlose Erblasser von seinen Eltern, Großeltern etc. beerbt wird unter Ausschluß der Geschwister … Kleines Konversations-Lexikon