- Schoßfallrecht
Schoßfallrecht (Rückerbrecht) nennt man die Bestimmung des gesetzlichen Erbrechts, daß die Vorfahren oder doch die Eltern die Geschwister vom Erbrecht ausschließen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Schoßfallrecht (Rückerbrecht) nennt man die Bestimmung des gesetzlichen Erbrechts, daß die Vorfahren oder doch die Eltern die Geschwister vom Erbrecht ausschließen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Schoßfallrecht — Schoßfallrecht, Rückerbrecht, der Satz, daß der kinderlose Erblasser von seinen Eltern, Großeltern etc. beerbt wird unter Ausschluß der Geschwister … Kleines Konversations-Lexikon
Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht … Kleines Konversations-Lexikon