Schoßfallrecht

Schoßfallrecht

Schoßfallrecht (Rückerbrecht) nennt man die Bestimmung des gesetzlichen Erbrechts, daß die Vorfahren oder doch die Eltern die Geschwister vom Erbrecht ausschließen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schoßfallrecht — Schoßfallrecht, Rückerbrecht, der Satz, daß der kinderlose Erblasser von seinen Eltern, Großeltern etc. beerbt wird unter Ausschluß der Geschwister …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

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