Schoßfallrecht

Schoßfallrecht

Schoßfallrecht (Rückerbrecht) nennt man die Bestimmung des gesetzlichen Erbrechts, daß die Vorfahren oder doch die Eltern die Geschwister vom Erbrecht ausschließen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 19051909.

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  • Rückerbrecht — Rückerbrecht, s. Schoßfallrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

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