Postvollmacht — Eine Postvollmacht regelt gegenüber einem Postunternehmen, welcher Bote anstelle des eigentlichen Empfängers oder Absenders Rechtsgeschäfte per Vollmacht ausführen darf und welchen Umfang selbige hat. Man muss zwischen Einzelvollmacht und… … Deutsch Wikipedia
Postvollmacht — Pọst|voll|macht, die: a) Bevollmächtigung, für einen Dritten ↑ 1Post (3) in Empfang zu nehmen: jmdm. eine P. erteilen; b) Schriftstück, durch das jmdm. eine Postvollmacht (a) erteilt wird. * * * Pọst|voll|macht, die: a) Bevollmächtigung, für… … Universal-Lexikon
Postvollmacht — Pọst|voll|macht … Die deutsche Rechtschreibung
RSa — Ein Rückscheinbrief ist eine Zustellungsart im österreichischen Postwesen. Bild A1: Muster eines RSa mit dem Zusatz Nicht an Postbevollmächtigte Bild A2: Muster eines historischen RSa der Zusatz darf auch wegge … Deutsch Wikipedia
RSa-Brief — Ein Rückscheinbrief ist eine Zustellungsart im österreichischen Postwesen. Bild A1: Muster eines RSa mit dem Zusatz Nicht an Postbevollmächtigte Bild A2: Muster eines historischen RSa der Zusatz darf auch wegge … Deutsch Wikipedia
RSb — Ein Rückscheinbrief ist eine Zustellungsart im österreichischen Postwesen. Bild A1: Muster eines RSa mit dem Zusatz Nicht an Postbevollmächtigte Bild A2: Muster eines historischen RSa der Zusatz darf auch wegge … Deutsch Wikipedia
RSb-Brief — Ein Rückscheinbrief ist eine Zustellungsart im österreichischen Postwesen. Bild A1: Muster eines RSa mit dem Zusatz Nicht an Postbevollmächtigte Bild A2: Muster eines historischen RSa der Zusatz darf auch wegge … Deutsch Wikipedia
Rückscheinbrief — Bild A1: Muster eines RSa mit dem Zusatz Nicht an Postbevollmächtigte Bild A2: Muster eines historischen RSa – … Deutsch Wikipedia
Postgeheimnis — Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 StGB sanktioniert. Nach der Legaldefinition der § 39 Abs. 1 Postgesetz und … Deutsch Wikipedia
Adressāt — Adressāt, Empfänger einer Postsendung oder eines Telegramms, die vom Absender auf dem Versendungsgegenstand mit Namen bezeichnete Person, Firma, Behörde etc., welcher der Gegenstand ausgehändigt werden soll. Die Bevollmächtigung Dritter ist… … Meyers Großes Konversations-Lexikon