- Portiunkula-Ablaß
Portiunkula-Ablaß heißt der auf Bitten des heil. Franz von Assisi (s. d., Bd. 7, S. 31) von Papst Honorius III. 1216 bewilligte vollkommene Ablaß, demzufolge jedem, der von der Vesper des 1. bis zur Vesper des 2. Aug. nach aufrichtiger Reue und Beichte die Portiunkulakirche bei Assisi besucht haben würde, Erlaß der Sündenstrafen gewährt sein soll. Durch Gregor XV. wurde das Privileg 1622 auf alle Kirchen der drei Orden vom heil. Franz ausgedehnt. Der Ablaß kann toties quoties gewonnen werden, d. h. so oft man an dem vorgeschriebenen Tag eine der privilegierten Kirchen besucht. Vgl. Beringer, Die Ablässe, S. 419 ff. (13. Aufl., Paderb. 1906).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.