- Pfandschaftsrecht
Pfandschaftsrecht, ehemaliges, in der Wahlkapitulation seit Karl V. anerkanntes Recht der Kurfürsten zu Trier und Pfalz, kraft dessen diese alle Reichspfandschaften (s. Pfandschaft) einlösen und an sich nehmen durften.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.