Pfandschein — Pfandschein, 1) die richterliche, schriftliche Erlaubniß, den Gegner auszupfänden; 2) die Bescheinigung eines Pfandverleihers od. eines Pfandhauses über ein hinterlegtes Pfand; 3) so v.w. Hypothekschein, die vom Richter ausgestellte Urkunde über… … Pierer's Universal-Lexikon
Pfandschein — Pfạnd|schein 〈m. 1〉 Quittung für ein Pfand; Sy Leihschein (1) * * * Pfạnd|schein, der: Bescheinigung über ein hinterlegtes ↑ Pfand (1 a). * * * Pfạnd|schein, der: Bescheinigung über ein hinterlegtes ↑Pfand (1 a) … Universal-Lexikon
Pfandschein — Pfạnd·schein der; ein Dokument, auf dem steht, was jemand als ↑Pfand (1) erhalten hat … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Pfandschein — 1. Pfandkredit: Dem Darlehensnehmer über das Pfand ausgestellte Bescheinigung; gegen Rückgabe des P. und Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen wird das Pfand wieder ausgehändigt. Der P. ist ein ⇡ Legitimationspapier. 2. Lombardgeschäft: Dem… … Lexikon der Economics
Pfandschein — Pfandscheinm kanneinPfandscheinticken?:verneinendeAntwort,wenneinernachderUhrzeitgefragtwird.Umschreibendsagter,seineUhrbefindesichzurZeitimPfandhaus.Berlin1920ff … Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Pfandschein — Pandsching (der) … Kölsch Dialekt Lexikon
Pfandschein — Pfạnd|schein … Die deutsche Rechtschreibung
Pfandleiher — Der Beruf des Pfandleihers beruht auf der Gewährung von Gelddarlehen gegen ein Pfandrecht an beweglichen Sachen (§ 1204 BGB). Dieses Pfandrecht, das durch Einigung und Übergabe der Pfandsache an den Pfandgläubiger begründet wird, nennt man auch… … Deutsch Wikipedia
Städtisches Leihamt Augsburg — Das Städtische Leihamt Augsburg ist eine kommunale Einrichtung, die gegen Überlassung von Pfändern Geld ausleiht. Es handelt sich bei dieser 1603 gegründeten Einrichtung um das älteste bestehende kommunale Leihamt in Deutschland.… … Deutsch Wikipedia
einlösbar — ein|lös|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es einlösen kann ● ein einlösbarer Gutschein * * * ein|lös|bar <Adj.>: sich einlösen lassend: ab Dienstag ist der Pfandschein e. * * * ein|lös|bar <Adj.>: die Möglichkeit bietend, etw.… … Universal-Lexikon