Avocatorĭum

Avocatorĭum

Avocatorĭum (lat., Literae avocatoriae, franz. Décret de rappel), Abberufungsschreiben, eine von der Staatsgewalt erlassene Bekanntmachung, wodurch ihre im Aus and sich aufhaltenden Angehörigen zur Rückkehr in die Heimat aufgefordert werden. Nach § 20 des Gesetzes über Erwerbung und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 kann der Kaiser im Falle von Krieg oder Kriegsgefahr ein A. erlassen. Derartige Avocatoria sind für das ganze Reichsgebiet zu erlassen. Deutsche, die dem A. innerhalb der bestimmten Frist nicht Folge leisten, können durch Beschluß der Zentralbehörde (Ministerium des Innern) der Staatsangehörigkeit ihres Heimatsstaates verlustig erklärt werden. Vgl. Arndt, Staatsrecht des Deutschen Reiches, S. 63 (Berl. 1901).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Avocatorium — Als Avocatorium oder Abberufungsschreiben (lat. Literae avocatoriae, franz. Décret de rappel) bezeichnet man eine historische, von der Staatsgewalt erlassene öffentliche Bekanntmachung, durch welche ihre im Ausland sich aufhaltenden Angehörigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Abberufungsschreiben — Als Avocatorium oder Abberufungsschreiben (lat. Literae avocatoriae, franz. Décret de rappel) bezeichnet man eine historische, von der Staatsgewalt erlassene öffentliche Bekanntmachung, durch welche ihre im Ausland sich aufhaltenden Angehörigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Avokatorium — Als Avocatorium oder Abberufungsschreiben (lat. Literae avocatoriae, franz. Décret de rappel) bezeichnet man eine historische, von der Staatsgewalt erlassene öffentliche Bekanntmachung, durch welche ihre im Ausland sich aufhaltenden Angehörigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Literae avocatoriae — Als Avocatorium oder Abberufungsschreiben (lat. Literae avocatoriae, franz. Décret de rappel) bezeichnet man eine historische, von der Staatsgewalt erlassene öffentliche Bekanntmachung, durch welche ihre im Ausland sich aufhaltenden Angehörigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Abberufung — (Avocatio), 1) die Aufforderung eines Auftraggebers an seinen Bevollmächtigten, den Ort seiner Wirksamkeit zu verlassen u. in sein Land zurückzukehren. Die A. geschieht bes. an Gesandte (s.d.). Auch 2) die Zurückrufung der Unterthanen eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Avociren — (v. lat.), zurückberufen, abberufen, zurückfordern. Daher Avocation, 1) Abberufung, s.d.; Avocandi jus, Abberufungsrecht, s.d.; 2) A. der Acten, Actenabforderung, s.u. Acten; Avocatorĭum, Abberufungsschreiben, s.d …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dehortatorĭum — (lat.), Abratung, Abmahnung; im Völkerrechte das Verbot, das nach Eröffnung des Kriegszustandes ein Staat an seine im Feindesland befindlichen Untertanen erläßt, sich mit dem Feind in Verbindungen einzulassen. Vgl. auch avocatorium und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Jus avocandi — (lat.), Abberufungsrecht; das Recht der Staatsgewalt, jederzeit ein Avocatorium (s. d.) zu erlassen; früher auch das Recht eines Obergerichts, eine Sache dem Untergericht, vor das sie gehört, abzufordern, insbes. wegen Verweigerung oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsangehörigkeit — (Indigenat), das Verhältnis der Untertänigkeit unter eine bestimmte Staatsgewalt. In Staatenverbindungen, bei denen direkte Beziehungen der Einzelnen auch zur Gesamtheit (Bund, Reich) bestehen, wird von Staats und Bundes (Reichs ) Angehörigkeit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Avocation — Avocation, Abberufung, Abforderung. – Avocatorium, öffentliche Bekanntmachung, durch welche ein Staat seine Angehörigen aus einem anderen Lande heimruft; sonst bei Kriegen der Fall, in neuerer Zeit öfters wegen politischer Umtriebe, denen die… …   Herders Conversations-Lexikon

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