- Dehortatorĭum
Dehortatorĭum (lat.), Abratung, Abmahnung; im Völkerrechte das Verbot, das nach Eröffnung des Kriegszustandes ein Staat an seine im Feindesland befindlichen Untertanen erläßt, sich mit dem Feind in Verbindungen einzulassen. Vgl. auch avocatorium und Inhibitorium.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.