Nahrungsmittelgesetz

Nahrungsmittelgesetz

Nahrungsmittelgesetz, s. Nahrungsmittel, S. 394.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nahrungsmittelgesetz — Das erste Nahrungsmittelgesetz in Deutschland wurde als Reichsgesetz am 14. Mai 1879 erlassen. Es löste Landesgesetze ab, die als unzureichend eingestuft waren. Der Gesetzgeber orientierte sich an Bestimmungen eines britischen Gesetzes vom 11.… …   Deutsch Wikipedia

  • Nahrungsmittel — (hierzu Tafel »Nahrungsmittel«, mit Textbeilage: »Die wichtigsten Nahrungsmittel, Zusammensetzung etc.«, Tabelle), diejenigen Substanzen, die der Organismus zu seinem Aufbau und als Ersatzmaterial für die im Stoffwechsel verbrauchten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einziehung — (Konfiskation, lat., von fiscus, der Fiskus [s. d.]) ist die polizeilich oder als richterliche Strafe wegen einer strafbaren Handlung verfügte Wegnahme gewisser Vermögensobjekte, namentlich von Mitteln und von Erzeugnissen eines Verbrechens.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fleischbeschau — Fleischbeschau, die amtliche Besichtigung des Fleisches in sanitärer und marktpolizeilicher Hinsicht. Seit dem Mittelalter war die Kontrolle der Fleischverkaufsstellen in den Städten allgemein üblich. Das Verfahren hat sich in Süddeutschland… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbehygiene — Gewerbehygiene, der Teil der öffentlichen Gesundheitspflege (s.d.), der sich auf die Gewerbe erstreckt und besonders die Förderung des Wohls der Arbeiter bezweckt (Arbeiterhygiene), während der Schutz der Anwohner der Gewerbebetriebe vor… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Glasūr — Glasūr, glas oder emailartige Masse, die auf Ton und Metallwaren als Überzug durch Aufschmelzen angebracht wird, um den Waren ein besseres Aussehen zu geben und ihre Widerstandsfähigkeit sowie ihren Gebrauchswert zu erhöhen. Für die verschiedenen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haustiere — (hierzu Karte »Verbreitung der wichtigsten Haussäugetiere«), zahme Tiere, deren Zucht in größerm Umfang zum Nutzen oder zum Vergnügen getrieben wird. Man unterscheidet von den eigentlichen Haustieren, die sich als solche fortpflanzen, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkurrenz — (franz. concurrence, v. lat. concurrere, zusammen [d. h. miteinander, um die Wette] laufen, nach einem gemeinsamen Ziele laufen) oder Wettbewerb entsteht, wenn sich gleiche Interessen auf einen und denselben Gegenstand richten und jedes den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Materialprüfung — (hierzu Tafel »Materialprüfung I u. II«), die Feststellung der Eigenschaften von Materialien, von denen ihre Brauchbarkeit, Anwendbarkeit, Dauer, Haltbarkeit oder der Gebrauchswert in gesundheitlicher, ökonomischer und konstruktiver Hinsicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wettbewerb — Wettbewerb, unlauterer, ein gegen Treu und Glauben im Geschäftsverkehr verstoßender Mißbrauch der nach der heutigen Wirtschaftsordnung grundsätzlich geltenden Konkurrenzfreiheit. In Deutschland gilt seit 1. Oktober 1909 das Reichsgesetz gegen den …   Lexikon der gesamten Technik

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