Landlosung

Landlosung

Landlosung, s. Näherrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Landlosung — Landlosung, diejenige Art des Näher od. Retractsrechts (s.d.), welche jedem Inländer bei Veräußerung eines Gutes an einen Ausländer so zusteht, daß er gegen Ersatz des Kaufpreises die Sache von diesem an sich ziehen darf …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landlosung — Landlosung, s. Retrakt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Marklosung — Marklosung, diejenige Art des Näherrechts (s.d.), welche dem Einmärker gegen den Ausmärker zusteht, so daß der Einmärker, wenn ein Grundstück an einen Ausmärker verlaust werden soll, das Vorrecht beanspruchen u. statt des letzteren eintreten darf …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Näherrecht — (Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das dingliche Recht an einem fremden Grundstück, kraft dessen eine Person (der Retrahent, Nähergelter) beim Verkauf des Grundstücks seitens des Eigentümers an einen Dritten gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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