Ladungsfrist

Ladungsfrist

Ladungsfrist, die Frist, die zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen muß. Sie beträgt nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 217) im Anwaltsprozeß mindestens eine Woche, in andern Prozessen mindestens drei Tage und in Meß- und Marktsachen wenigstens 24 Stunden. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 216) muß zwischen der Zustellung der Ladung und dem Tage der Hauptverhandlung mindestens eine Woche liegen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ladungsfrist — Ladungsfrist, in Prozessen die Frist, welche zwischen Zustellung der Ladung und dem Verhandlungstage liegen muß, im Anwaltsprozeß eine Woche, in andern drei Tage …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ladungsfrist — Frist, die in einem anhängigen ⇡ Prozess zwischen ⇡ Zustellung der ⇡ Ladung und dem Verhandlungstermin liegen soll. 1. Die L. beträgt: a) Bei Zivilprozessen mit ⇡ Anwaltszwang mindestens eine Woche, sonst drei Tage (§ 217 ZPO); b) im ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Ladung — Bestückung; Füllung; Vorladung; Einladung * * * La|dung [ la:dʊŋ], die; , en: 1. a) mit einem Fahrzeug zu transportierendes oder transportiertes Frachtgut: eine schwere, wertvolle Ladung; die Ladung ist verrutscht; das Schiff fährt ohne Ladung… …   Universal-Lexikon

  • Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen — Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 [1], besser bekannt unter dem Begriff Heimtückegesetz, stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen… …   Deutsch Wikipedia

  • Heimtückegesetz — Basisdaten Titel: Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen Kurztitel: Heimtückegesetz Art: Reichsgesetz Geltungsbereich: Deutsches Reich …   Deutsch Wikipedia

  • Heimtückeverordnung — Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 [1], besser bekannt unter dem Begriff Heimtückegesetz, stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheckprozess — Der Scheckprozess ist im deutschen Zivilprozessrecht eine Unterart des Urkundenprozesses. Er stellt gegenüber dem normalen Zivilprozess ein vereinfachtes und damit auch schnelleres Verfahren dar. Der Scheckprozess ist in § 605a… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheckprozeß — Der Scheckprozess ist im deutschen Zivilprozessrecht eine Unterart des Urkundenprozesses. Er stellt gegenüber dem normalen Zivilprozess ein vereinfachtes und damit auch schnelleres Verfahren dar. Der Scheckprozess ist in § 605a der deutschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sondergericht — Sondergerichte waren ein Teil der NS Justiz und sind durch die massenhafte Verhängung von Todesstrafen bzw. langjährigen Zuchthausstrafen oder Einweisung in Konzentrationslager wegen meist geringfügiger Delikte hervorgetreten. Sie sind von den… …   Deutsch Wikipedia

  • Frist — heißt im weitesten Sinne jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn ist die von der Verjährung (s.d.) zu unterscheidende F. der Zeitraum, innerhalb dessen etwas geschehen muß. Man unterscheidet drei Arten solcher Fristen, je nachdem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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